Das ist bitter.
Da macht jemand Karriere und darf in das „gelobte Land“ USA. So der VW Manager in den USA Schmidt, der jetzt einige Jahre im Gefängnis verbringen darf. Obgleich er nach dem Prinzip aller Preussen nur gemacht hat, was der Chef von oben anordnet. Zugleich kaufte er durch den Auslandsaufenthalt aber ein Risiko der globalisierten Welt: er unterlag dem Rechtsregime eines fremden Landes. Das ist nach den Strafrechtssystemen immer so und gilt auch nach der dem deutschen Strafgesetzbuch: Wer hier im Geltungsbereich des deutschen Strafgesetzbuch eine Straftat begeht kann hier verurteilt werden:§ 3 Geltung für Inlandstaten; „Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.“ Noch klarer war das Deutsche Reich: [1. Januar 1872–21. Mai 1940]
„§ 3. Die Strafgesetze des Deutschen Reichs finden Anwendung auf alle im Gebiete desselben begangenen strafbaren Handlungen, auch wenn der Thäter ein Ausländer ist.“