EIN INTERVIEW MIT DR. THOMAS SCHULTE, RECHTSANWALT
Dr. Schulte, was kostet die Beratung?
Dr. Thomas Schulte: „Häufig ist die Beauftragung für Sie völlig kostenfrei. Nämlich dann, wenn jemand anderes zahlt. Dies ist der Fall, wenn entweder
• Ihr Gegner unsere Kosten zu zahlen hat, oder
• eine Rechtschutzversicherung für Sie eintritt, oder
• Ihnen Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe gewährt wird.“
Wo erfahre ich diese Punkte?
Dr. Thomas Schulte: „Ob die Vergütung für Sie übernommen wird, klären wir vorab mit Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch. Dafür fallen selbstverständlich keine Gebühren an. Dazu ein Beispiel: Unser Mandant, Herr Meier, beauftragt uns mit der Durchsetzung einer Kaufpreisforderung in Höhe von 250,00 Euro. Dieser Betrag ist gleichzeitig der Streitwert. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fallen hier für die durchschnittliche außergerichtliche Vertretung Gebühren in Höhe von 32,50 Euro zzgl. MwSt. an. Diesen Betrag lassen wir uns dann letztendlich direkt von der Rechtsschutzversicherung oder dem Gegner oder eben der Staatskasse zahlen. Erst wenn keiner dieser drei zahlt, vergütet Herr Meier uns selbst.“
Gib es auch andere Wege?
Dr. Thomas Schulte: „Selbstverständlich. Vielfach treffen wir mit unseren Mandanten eine Vergütungsvereinbarung – dann gelten gerade nicht die gesetzlichen Tarife. Vorteil von Vergütungsvereinbarungen:
• Einfach
• Zeitersparnis
• Für Mandanten: Nachvollziehbare Gebühren (kein RVG)
Die anwaltliche Tätigkeit ist eine Dienstleistung, die entgeldpflichtig ist. Die Vergütung sowie anfallende Gebühren für unsere anwaltliche Tätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und sind gesetzlich mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Seit dem 01.07.2008 ist auch nach deutschem Recht unter bestimmten Bedingungen der Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung zulässig.“
ANWALTSKOSTEN ERSTBERATUNG
Was kostet eine Erstberatung?
Dr. Thomas Schulte: „Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung betragen abhängig vom Gegenstandswert für Verbraucher maximal € 190,00 zuzüglich MwSt. Im Falle einer späteren Übertragung eines Mandates können die Kosten der Erstberatung ggf. angerechnet werden.“
BESTEHEN EINER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG UND KOSTENÜBERNAHME
Welche Wege sind üblich für Rechtsschutzversicherungsfragen?
Dr. Thomas Schulte: „Der Umfang einer Kostenübernahme hängt von den Bedingungen Ihres speziellen Versicherungsvertrages ab. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Versicherer die Vergütung eines Rechtsanwaltes oder die Kosten eines Rechtsstreites übernimmt, stellen wir auf Wunsch gerne für Sie die Deckungsanfrage und führen die Korrespondenz bei auftretenden Fragen. Unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit allen in Deutschland tätigen Rechtsschutzversicherern erlaubt uns eine schnelle und präzise Anfrage um Kostenübernahme. Bitte beachten Sie, dass dies eine entgeltpflichtige Tätigkeit ist.“
FREIHEIT BEI DER WAHL IHRES RECHTSANWALTS
Dr. Thomas Schulte: „Ihnen steht grundsätzlich das Recht auf freie Anwaltswahl zu. Dies gilt auch, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Mitunter schlagen Rechtsschutzversicherungen eigene Vertragsanwälte vor, diese sind jedoch nur Empfehlungen und vom Deckungsschutz unabhängig. Sie persönlich entscheiden, welchem Rechtsanwalt Sie Vertrauen schenken.“