Was tut sich an der Rechtsfront im Oktober 2017 – von Dr. iur. Thomas Schulte, Berlin

Meet Dr. Thomas Schulte

Dr. Schulte ist Jurist und betreut als leitender Vertrauensanwalt mehrere große juristische Projekte (2007 Beitrag in Zeitschrift Capital: “große Erfahrung”) und gilt allgemein als Strategieberater für Erfolg durch das Internet (“Ihn fragt der Chef”, Handelsblatt 2012). Dr. Schulte gilt als einer der ältesten Anbieter für Reputation und Strategien (Handelsblatt, 2012).

Rechtsanwalt Dr. Schulte, Berlin
Dr. Thomas Schulte

Strategiebrater / Jurist

Was tut sich an der Rechtsfront im Oktober 2017 – von Dr. iur. Thomas Schulte, Berlin

Urteile wegen Volksverhetzung bleiben im Bereich der Geldstrafe

Auf Facebook betitelte ein ehemaliger Bundeswehrsoldat nach Deutschland geflüchtete Personen als „Gesochs“ und „Affen“. Das führte zu einer Verurteilung wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch durch das Oberlandesgericht Hamm. Der Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) setze keine öffentliche Äußerung voraus. Es reiche aus, dass die Kommentare geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu stören. Gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist Voraussetzung, dass die Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung böswillig verächtlich gemacht werde. Als Teil der Bevölkerung werden dabei alle Personenmehrheiten bezeichnet, die aufgrund ihrer äußeren und inneren Merkmale als unterscheidbarer Teil von der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzbar sind. Die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Flüchtlinge seien ein Teil der Bevölkerung und damit vor Volksverhetzungen durch das deutsche Strafgesetz geschützt.
Gerichte halten Geldstrafen für ausreichend
Das Landgericht (LG) Detmold verurteilte wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 3750 Euro. Das Oberlandesgericht Hamm stimmte nun den Ausführungen des LG vollumfänglich zu (Beschluss vom 07.09.2017, Az. 4 RVs 103/17). Die Geldstrafe ist im Rahmen der Strafe, die Gerichte regelmäßig für Entgleisungen im Internet aussprechen. Offenbar ist in unserer Alltagskultur noch nicht angekommen, dass das Internet kein absolut rechtsfreier Raum ist.
Ein Monat Netzwerkdurchsetzungsgesetz – gibt es schon Erkenntnisse?
Am 01.10.2017 ist das Gesetz mit dem sperrigen Titel „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) in Kraft getreten. Regelmäßig sprechen alle von dem „Facebook-Gesetz“. Das Gesetz verpflichtet soziale Netze wie Facebook und Twitter dazu, bestimmte rechtswidrige Inhalte kurzfristig zu löschen.

 

Sondierungsgespräche und die Meinung der Parteien FDP und Grüne
Das Gesetz ist kurz vor der Bundestagswahl mit einer Mehrheit von CDU/CSU und SPD verabschiedet worden. Die FDP und Grüne, die jetzt in die Regierungsverantwortung drängen, stehen dem Gesetz sehr kritisch gegenüber. Die Positionen stellen sich wie folgt dar:

1. Die Rechtsprechung wird de facto an private Unternehmen ausgelagert. Diese wiederum nehmen natürlich unterschiedliche Gewichtungen vor.
2. Die Meinungsfreiheit ist durch hohe Geldbußen bedroht und die kurzen Bearbeitungsfristen bleibt den Unternehmen überhaupt keine Wahl auch Beiträge zu löschen, die bei denen nur ein kleiner Zweifel besteht. Die politische Diskussion wird im Keim erstickt.
3. Was die Auslagerung an private Unternehmen auch so gefährlich macht, ist auch die fehlende Begründung. Accounts oder Beiträge werden einfach gesperrt. Eine Urteilsbegründung, wie bei einem ordentlichen Gericht, sucht man vergeblich. Und diese Verfahrensweise radikalisiert erst recht.

Europäische Kommission kritisiert Deutschland für das „Facebook“ Gesetz

Die Europäische Kommission sieht das Gesetz ebenfalls kritisch. Dagegen geht der bisherige Justizminister Heiko Maas in die Offensive. Besser wäre es das heftig kritisierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der ganzen EU einzuführen. „Hass und Hetze“ müssten europaweit bekämpft werden. Der Meinungs- und Pressefreiheit soll es EU-weit an den Kragen gehen, wenn es nach dem deutschen Bundesjustizministerium gehen soll, welches sich derzeit noch unter den Fittichen von Wahrheitsminister Heiko Maas befindet. Die Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) durch die EU-Kommission – EU-Vizekommissionspräsident Andrus Ansip kritisierte den deutschen Alleingang scharf – will man in Berlin nicht gelten lassen. Deutschland würde hierbei „eine Vorreiterrolle“ einnehmen, so Justizstaatssekretär Gerd Billen gegenüber dem „Handelsblatt“. Für in sei klar, dass „auf Deutschland bezogene nationale Regelungen“ am Ende „nur ein Anfang sein“ könnten. Man sei sich „mit der Europäischen Kommission in dem Ziel doch vollkommen einig“, dass „strafbare Äußerungen, wie Volksverhetzung oder die Aufforderung zu Gewalttaten“ rascher „erkannt und entfernt werden“ müssten. Die Hasskriminalität in den sozialen Netzwerken werde zu einem „immer größeren Problem“, allerdings sei die Löschpraxis „noch immer unzureichend“, so der Staatssekretär weiter. Deshalb müsse man politischen Druck ausüben. Das Gesetz, dass Strafen bis zum 50 Mio. Euro nach Vorstellung des deutschen Justizministeriums, steht also einen Monat nach Einführung bereits wieder zur Disposition.

 

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