Datenschutzgrundverordnung: Stichtag 25. Mai 2018

Meet Dr. Thomas Schulte

Dr. Schulte ist Jurist und betreut als leitender Vertrauensanwalt mehrere große juristische Projekte (2007 Beitrag in Zeitschrift Capital: “große Erfahrung”) und gilt allgemein als Strategieberater für Erfolg durch das Internet (“Ihn fragt der Chef”, Handelsblatt 2012). Dr. Schulte gilt als einer der ältesten Anbieter für Reputation und Strategien (Handelsblatt, 2012).

Rechtsanwalt Dr. Schulte, Berlin
Dr. Thomas Schulte

Strategiebrater / Jurist

Allgemein sorgt die Datenschutzgrundverordnung für Unruhe. Zumal der Text mit den 99 Artikeln nicht gerade lesefreundlich ist.

Ab dem 25. Mai 2018 können Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung mit Bußgeldern sanktioniert werden. Viele Vereine und Unternehmen haben sich dieses Datum deshalb rot angestrichen. Aber was bedeutet die neue Verordnung für mich persönlich als User und Unternehmer?

1. Frage: Wen betrifft die DSGVO denn jetzt genau?
2. Frage: „Mein Unternehmen braucht jetzt also einen Datenschutzbeauftragten, richtig?“

Dr. Schulte hierzu: Jeder, der eine Internetseite anbietet, sollte diese der Datenschutzerklärung anpassen!

Dieses Muster dient dazu, für die Website die Anforderungen der Art. 13 und 14 DSGVO (Informationspflichten) zu erfüllen. Hierbei geht es nur um die Datenverarbeitungsprozesse, die mit dem Besuch der Website verbunden sind. Es gibt keine Besonderheiten für Anwälte, da eine Kanzlei-Website nicht anders funktioniert als Websites anderer Unternehmen. Das Muster geht von einer anspruchsvollen Gestaltung der Website aus, die beispielsweise Verknüpfungen zu Social Media und die Nutzung von Analyse-Tools umfasst. Bei einfacheren Internetauftritten lässt sich das Muster erheblich kürzen.

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:

Verantwortlicher: XY Rechtsanwälte (im Folgenden: XY), Littenstraße 11, D-10179 Berlin, Deutschland Email: _______@xyrecht.de Telefon: +49 (0)30 – XXXXXX Fax: +49 (0)30 – XXXXXX

Der/die betriebliche Datenschutzbeauftragte von XY ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Herrn Mustermann, beziehungsweise unter ______@xyrecht.de erreichbar.

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung

a) Beim Besuch der Website

Beim Aufrufen unserer Website www.xyrechtsanwaelte.de werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:
• IP-Adresse des anfragenden Rechners,
• Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
• Name und URL der abgerufenen Datei,
• Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL),
• verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers.

Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet:
• Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website,
• Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website,
• Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
• zu weiteren administrativen Zwecken.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.

Darüber hinaus setzen wir beim Besuch unserer Website Cookies sowie Analysedienste ein. Nähere Erläuterungen dazu erhalten Sie unter den Ziff. 4 und 5 dieser Datenschutzerklärung.

b) Bei Anmeldung für unseren Newsletter

Sofern Sie nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich eingewilligt haben, verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse dafür, Ihnen regelmäßig unseren Newsletter zu übersenden. Für den Empfang des Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse ausreichend.

Die Abmeldung ist jederzeit möglich, zum Beispiel über einen Link am Ende eines jeden Newsletters. Alternativ können Sie Ihren Abmeldewunsch gerne auch jederzeit an ______@xyrecht.de per E-Mail senden.

c) Bei Nutzung unseres Kontaktformulars

Bei Fragen jeglicher Art bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns über ein auf der Website bereitgestelltes Formular Kontakt aufzunehmen. Dabei ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.

Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung.

Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht.

3. Weitergabe von Daten

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
• Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
• die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
• für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
• dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.

4. Cookies

Wir setzen auf unserer Seite Cookies ein. Hierbei handelt es sich um kleine Dateien, die Ihr Browser automatisch erstellt und die auf Ihrem Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone o.ä.) gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite besuchen. Cookies richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an, enthalten keine Viren, Trojaner oder sonstige Schadsoftware.

In dem Cookie werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir dadurch unmittelbar Kenntnis von Ihrer Identität erhalten.

Der Einsatz von Cookies dient einerseits dazu, die Nutzung unseres Angebots für Sie angenehmer zu gestalten. So setzen wir sogenannte Session-Cookies ein, um zu erkennen, dass Sie einzelne Seiten unserer Website bereits besucht haben. Diese werden nach Verlassen unserer Seite automatisch gelöscht.

Darüber hinaus setzen wir ebenfalls zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit temporäre Cookies ein, die für einen bestimmten festgelegten Zeitraum auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Besuchen Sie unsere Seite erneut, um unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, wird automatisch erkannt, dass Sie bereits bei uns waren und welche Eingaben und Einstellungen sie getätigt haben, um diese nicht noch einmal eingeben zu müssen.

Zum anderen setzten wir Cookies ein, um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten (siehe Ziff. 5). Diese Cookies ermöglichen es uns, bei einem erneuten Besuch unserer Seite automatisch zu erkennen, dass Sie bereits bei uns waren. Diese Cookies werden nach einer jeweils definierten Zeit automatisch gelöscht.

Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung unserer berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich.

Die meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass keine Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden oder stets ein Hinweis erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, dass Sie nicht alle Funktionen unserer Website nutzen können.

5. Analyse-Tools

a) Tracking-Tools

Die im Folgenden aufgeführten und von uns eingesetzten Tracking-Maßnahmen werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO durchgeführt. Mit den zum Einsatz kommenden Tracking-Maßnahmen wollen wir eine bedarfsgerechte Gestaltung und die fortlaufende Optimierung unserer Webseite sicherstellen. Zum anderen setzen wir die Tracking-Maßnahmen ein, um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten. Diese Interessen sind als berechtigt im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen.

Die jeweiligen Datenverarbeitungszwecke und Datenkategorien sind aus den entsprechenden Tracking-Tools zu entnehmen.

i) Google Analytics1

Zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung und fortlaufenden Optimierung unserer Seiten nutzen wir Google Analytics, ein Webanalysedienst der Google Inc. (https://www.google.de/intl/de/about/) (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; im Folgenden „Google“). In diesem Zusammenhang werden pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und Cookies (siehe unter Ziff. 4) verwendet. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website wie

• Browser-Typ/-Version,
• verwendetes Betriebssystem,
• Referrer-URL (die zuvor besuchte Seite),
• Hostname des zugreifenden Rechners (IP-Adresse),
• Uhrzeit der Serveranfrage,

werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Die Informationen werden verwendet, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu Zwecken der Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung dieser Internetseiten zu erbringen. Auch werden diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag verarbeiten. Es wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung nicht möglich ist (IP-Masking).

Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung der Browser-Software verhindern; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich genutzt werden können.

Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie ein Browser-Add-on herunterladen und installieren (https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de).

Alternativ zum Browser-Add-on, insbesondere bei Browsern auf mobilen Endgeräten, können Sie die Erfassung durch Google Analytics zudem verhindern, indem Sie auf diesen Link klicken. Es wird ein Opt-out-Cookie gesetzt, das die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website verhindert. Der Opt-out-Cookie gilt nur in diesem Browser und nur für unsere Website und wird auf Ihrem Gerät abgelegt. Löschen Sie die Cookies in diesem Browser, müssen Sie das Opt-out-Cookie erneut setzen.

Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Google Analytics finden Sie etwa in der Google Analytics-Hilfe (https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de).

ii) Google Adwords Conversion Tracking

Um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unserer Website für Sie auszuwerten, nutzen wir ferner das Google Conversion Tracking. Dabei wird von Google Adwords ein Cookie (siehe Ziffer 4) auf Ihrem Rechner gesetzt, sofern Sie über eine Google-Anzeige auf unsere Webseite gelangt sind.

Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten der Webseite des Adwords-Kunden und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Google und der Kunde erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde.

Jeder Adwords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Webseiten von Adwords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für Adwords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Adwords-Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

Wenn Sie nicht an dem Tracking-Verfahren teilnehmen möchten, können Sie auch das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert. Sie können Cookies für Conversion-Tracking auch deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „www.googleadservices.com“ blockiert werden. Googles Datenschutzbelehrung zum Conversion-Tracking finden Sie hier (https://services.google.com/sitestats/de.html).

iii) Matomo

Wir verwenden die Open-Source-Software Matomo zur Analyse und statistischen Auswertung der Nutzung der Website. Hierzu werden Cookies eingesetzt (siehe Ziffer 4). Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Websitenutzung werden an unsere Server übertragen und in pseudonymen Nutzungsprofilen zusammengefasst. Die Informationen werden verwendet, um die Nutzung der Website auszuwerten und um eine bedarfsgerechte Gestaltung unserer Website zu ermöglichen. Eine Weitergabe der Informationen an Dritte erfolgt nicht.

Es wird in keinem Fall die IP-Adresse mit anderen den Nutzer betreffenden Daten in Verbindung gebracht. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung nicht möglich ist (IP-Masking).

Ihr Besuch dieser Webseite wird aktuell von der Matomo Webanalyse erfasst. Klicken Sie hier (https://matamo.org/docs/privacy/), damit Ihr Besuch nicht mehr erfasst wird.

6. Social Media Plug-ins

Wir setzen auf unserer Website auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO Social Plug-ins der sozialen Netzwerke Facebook, Twitter und Instagram ein, um unsere Kanzlei hierüber bekannter zu machen. Der dahinterstehende werbliche Zweck ist als berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO anzusehen. Die Verantwortung für den datenschutzkonformen Betrieb ist durch deren jeweiligen Anbieter zu gewährleisten. Die Einbindung dieser Plug-ins durch uns erfolgt im Wege der sogenannten Zwei-Klick-Methode um Besucher unserer Webseite bestmöglich zu schützen.

a) Facebook

Auf unserer Website kommen Social-Media Plugins von Facebook zum Einsatz, um deren Nutzung persönlicher zu gestalten. Hierfür nutzen wir den „LIKE“ oder „TEILEN“-Button. Es handelt sich dabei um ein Angebot von Facebook.

Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.
Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Facebook-Konto besitzen oder gerade nicht bei Facebook eingeloggt sind. Diese Information (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird von Ihrem Browser direkt an einen Server von Facebook in den USA übermittelt und dort gespeichert.

Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch unserer Website Ihrem Facebook-Konto direkt zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den „LIKE“ oder „TEILEN“-Button betätigen, wird die entsprechende Information ebenfalls direkt an einen Server von Facebook übermittelt und dort gespeichert. Die Informationen werden zudem auf Facebook veröffentlicht und Ihren Facebook-Freunden angezeigt.
Facebook kann diese Informationen zum Zwecke der Werbung, Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung der Facebook-Seiten benutzen. Hierzu werden von Facebook Nutzungs-, Interessen- und Beziehungsprofile erstellt, z. B. um Ihre Nutzung unserer Website im Hinblick auf die Ihnen bei Facebook eingeblendeten Werbeanzeigen auszuwerten, andere Facebook-Nutzer über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren und um weitere mit der Nutzung von Facebook verbundene Dienstleistungen zu erbringen.

Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook die über unseren Webauftritt gesammelten Daten Ihrem Facebook-Konto zuordnet, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Website bei Facebook ausloggen.
Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen (https://www.facebook.com/about/privacy/) von Facebook.

b) Twitter

Auf unseren Internetseiten sind Plugins des Kurznachrichtennetzwerks der Twitter Inc. (Twitter) integriert. Die Twitter-Plugins (tweet-Button) erkennen Sie an dem Twitter-Logo auf unserer Seite. Eine Übersicht über tweet-Buttons finden Sie hier (https://about.twitter.com/resources/buttons).

Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, wird eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Twitter-Server hergestellt. Twitter erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Twitter „tweet-Button“ anklicken, während Sie in Ihrem Twitter-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Twitter-Profil verlinken. Dadurch kann Twitter den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten.

Wenn Sie nicht wünschen, dass Twitter den Besuch unserer Seiten zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Twitter-Benutzerkonto aus.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter ((https://twitter.com/privacy).

c) Instagram

Auf unserer Website werden auch sogenannte Social Plugins („Plugins“) von Instagram verwendet, das von der Instagram LLC., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA 94025, USA („Instagram“) betrieben wird.

Die Plugins sind mit einem Instagram-Logo beispielsweise in Form einer „Instagram-Kamera“ gekennzeichnet.

Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, stellt Ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Servern von Instagram her. Der Inhalt des Plugins wird von Instagram direkt an Ihren Browser übermittelt und in die Seite eingebunden. Durch diese Einbindung erhält Instagram die Information, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Instagram-Profil besitzen oder gerade nicht bei Instagram eingeloggt sind.

Diese Information (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird von Ihrem Browser direkt an einen Server von Instagram in die USA übermittelt und dort gespeichert. Sind Sie bei Instagram eingeloggt, kann Instagram den Besuch unserer Website Ihrem Instagram-Account unmittelbar zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel das „Instagram“-Button betätigen, wird diese Information ebenfalls direkt an einen Server von Instagram übermittelt und dort gespeichert.

Die Informationen werden außerdem auf Ihrem Instagram-Account veröffentlicht und dort Ihren Kontakten angezeigt.
Wenn Sie nicht möchten, dass Instagram die über unseren Webauftritt gesammelten Daten unmittelbar Ihrem Instagram-Account zuordnet, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Website bei Instagram ausloggen.
Weitere Informationen hierzu Sie in der Datenschutzerklärung (https://help.instagram.com/155833707900388) von Instagram.

7. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:
• gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
• gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
• gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
• gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
• gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
• gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
• gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.

8. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.

Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an ______@xyrecht.de

9. Datensicherheit

Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.

Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

10. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2018.

Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter https://www.xyrechtsanwaelte.de/datenschutz von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.

1 Datenschutzbehörden verlangen für den zulässigen Einsatz von Google Analytics den Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung. Eine entsprechende Vorlage wird unter http://www.google.com/analytics/terms/de.pdf von Google angeboten.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz – Diskussion geht weiter.

Internetrecht – Diskussion nicht auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verengen

Rechtliche Diskussionen sind immer Moden unterworfen. Manchmal geraten Rechtsgebiete auch für einige Zeit in Vergessenheit, um dann plötzlich um so heftiger wieder diskutiert zu werden. Auch im Bereich des Internetrechts wird z.B. jetzt die ganze Zeit über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gestritten und diskutiert und gute alte andere Rechtsgebiete sind vergessen. Das gilt z.B. für den guten alten zivilrechtlichen Schutz der Ehre.

Der „Lockenwickler-Fall“

Ehrverletzungen bringen Schadenersatzansprüche in Geld. Klassisches Beispiel: an der Kasse wird die Ehefrau eines Kunden lauthals des Ladendiebstahls verdächtigt und vor anderen Kunden bloßgestellt. Der Vorwurf des Marktleiters war unrichtig. Das Landgericht Koblenz verurteilte den Marktleiter zu einem Schadenersatz von 500 € (damals 1.000 DM), Aktenzeichen – 6 S 212/86 -. Diese Rechtsprechung ist faktisch vergessen. Als Anspruchsgrundlage diente das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Teil des § 823 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuch. Damit kann das Opfer Schadenersatz in Geld und auch Widerruf und Unterlassung weiterer Behauptungen dieser Art verlangen. Einfach sind Fälle der Art wie: „Sie haben einen Lockenwickler gestohlen!“ Da wird jemand vor versammelter Mannschaft offenbar verleumdet und zugleich beleidigt.

Was ist Ehre? „Der alte Mann-Fall“

1949 entschieden die Verfassungsmütter und -väter in das Grundgesetz in Art. 1 und Art. 2 die Würde und die Entfaltung der Persönlichkeit besonders zu schützen. Daraus entwickelte die Rechtsprechung dann den Schutz der Ehre durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Problematisch ist nur, was Ehre ist. Führt es zu einem Schadenersatz und Unterlassungsanspruch einen 58-Jähriger als alten Mann zu bezeichnen? Der Leser ist geneigt, das als Beleidigung aufzufassen (je nachdem wie alt er ist). Gerichte meinten aber nein. Oberlandesgericht Hamm, – 1 RVs 67/16 -.

Je nach politischer Richtung und Stimmungslage der Bevölkerung ändert sich der Ehrbegriff ständig. Das ist also schwierig vorher zu sagen, was die Gerichte als normalen Umgang zwischen den Bürgern hinnehmen. Früher musste jeder, der einen Polizisten duzte mit einem Verfahren vor dem Strafgericht rechnen wegen Beleidigung. Dann kam Dieter Bohlen und wurde freigesprochen, weil er sozusagen sowieso jeden duzt….

„Caroline von Monaco Fall“ – Ehre ist mehrere 100.000 € wert

In den neunziger Jahren sorgte Caroline von Monaco für Aufsehen, weil sie gegen Bilder in Zeitschriften und/bzw. gegen gefälschte Interviews klage. Eine juristische Schlacht in Deutschland und Europa entbrannte … eines der Ergebnisse war, dass der Schadenersatz höher wird, je mehr Personen die unzulässigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts zur Kenntnis nehmen können.

Mit anderen Worten: hätte der Marktleiter die Lockenwickler-Frau bei „Facebook“ als Ladendiebin bezeichnet hätte dieser mehr als 500 € Schadenersatz verlangen können….

„Flunkerfürst-Fall“ – Ehrschutz gilt auch im Internet

Man darf niemanden einen „Flunkerfürsten“ nennen und glauben, dass diese Äußerung nicht verboten werden können. Das hat z.B. das Landgericht Hamburg ganz selbstverständlich getan und nicht unterschieden, ob diese Äußerungen jetzt mündlich gemacht wird, in Papierform oder im Internet (Landgericht Hamburg, 324 O 819/03). Selbstverständlich werden die Rechtsgrundsätze des offline-Rechts in das Internet-Recht übertragen.

Verantwortung von Dienstleistern im Internet

Bekanntlich funktionieren Beleidigungen und Verleumdungen offline ganz einfach: Traditionelle begibt der Beleidiger sich an die Grundstücksgrenze und überschüttet die Nachbarschaft mit Beschimpfungen aller Art. Im Internet ist das etwas komplizierter, weil eine Ehrverletzung regelmäßig elektrischen Strom, eine Internetverbindung, jemanden, der diese Internetseite der Welt vorhält und eine Suchmaschine braucht.

1. Verantwortung als Täter

Im Moment kreist die Diskussion um die Fragen, ob technische Dienstleister wie Google oder Facebook verantwortlich sind für den Ehrschutz im Internet. Rechtlicher Konsens scheint zu bestehen, dass ein technischer Dienstleister erst mal nicht haften für den Inhalt, der von Dritten behauptet wird. Beispiel: Facebook haftet nur für Inhalte, wenn z.B. Mark Zuckerberg selbst den Autor dort als Flunkerfürst bezeichnen würde.

2. Verantwortung als Übermittler

Grundlage der bisherigen Urteile und auch des Netzwerkdurchsetzungsesetzes ist der Eigenschutz: egal ob jemand wegen des Rechts auf Vergessen gegen Google klagt oder sich über einen verleumderischen Facebook-Post beschweren möchte. Die Rechtsordnung geht davon aus, dass das Opfer erst mal das Internet selber durchforsten muss.

3. Streitigkeiten aller Art

Hier fehlt es an Klarheit: Manchmal muss Google Inhalte löschen und manchmal nicht, jedenfalls ist der Ansatz des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes: große Dienstleister wie Facebook müssen Kontrollgremien einbauen. Schwierig zu handhaben sind Nutzer, die sich anonym tummeln, denn dann stellt sich erst die Frage nach der Verantwortlichkeit Dritter.

Fazit und Tipp

Der Schutz der Ehre vor Beleidigungen und Verleumdungen im Internet ist komplex und in Bewegung. Durch die Übertragung der bisherigen Urteile aus der Offline-Welt in die Internet-Welt besteht zumindest in Teilbereichen Rechtssicherheit.

Fotos und Internetseiten – teurere Fehler vermeiden

Fotos und Veröffentlichungen – eine unendliche Geschichte, die mit dem toten Reichskanzler Bismarck begann. Fotografen hatten sich den Zugang zu dem verstorbenen Kanzler erschlichen, Fotos geschossen und diese dann veröffentlicht. Die Öffentlichkeit und die Angehörigen waren empört über den Tabubruch. Die angestrengte Klage gegen die Fotografen war erfolgreich. Aufgrund dieser Tatsache sah sich der Gesetzgeber gezwungen am 09.01.1907 im Kunsturhebergesetz (kurz: KUG) ein weiteres Persönlichkeitsrecht zu schaffen, nämlich das Recht am eigenen Bild. (http://www.dr-schulte.de/2014/08/14/recht-am-eigenen-bild). In den letzten einhundert Jahren wurden nicht nur Milliarden und Abermilliarden von Fotos gefertigt und kopiert, genutzt und veröffentlicht, es kam rechtlich auch noch das Herausforderung hinzu, dass nunmehr Bilder auch im Internet auftauchen.

Um die rechtlichen Regeln besser zu erfassen kann man wie folgt strukturieren:

1. Wer oder was ist auf dem Bild zu sehen?
2. Wer hat das Bild ursprünglich gefertigt.

Für beides gilt der Grundsatz, dass sowohl der Urheber des Fotos, der Abgebildete und derjenige, der Rechte an den abgebildeten Sachen hat, regelmäßig eine Zustimmung geben müssen.

Beispiel: Jemand macht von sich selbst ein Foto mit dem Handy und zeigt sein Gesicht ohne weiteres Beiwerk (wie Brille, Zigarre, etc.). Dieses Bild veröffentlicht der Urheber jetzt im Internet. Rechtliche Probleme: Null, da der Urheber und der Abgebildete (Recht am eigenen Bild) und keinerlei fremde Sachen zu sehen sind.

Der Abgebildete muss aber zustimmen, da das Recht am eigenen Bild muss beachtet werden muss.

Beispiel: Jemand fertigt ein Foto mit einem Prominenten und stellt dieses auf seine Internetseite. Da bleibt ein Restrisiko, weil die Tatsache, dass jemand mit einem anderen auf einem Foto auftaucht, nicht heißt, dass diese Person einer Veröffentlichung zustimmt oder – Steigerung – auf einer Internetseite auftauchen möchte, bei der Werbung für Abführmittel gemacht werden.

In Deutschland besteht das Recht am eigenen Bild, wonach ein Foto nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden darf – insbesondere bei einer Verwertung zu kommerziellen Zwecken. Diese Einwilligung sollte bestenfalls schriftlich vorliegen und auch den Zweck klar beschreiben.

Personenbilder ohne Einverständnis verbreiten – gibt es Ausnahmen?

Nach § 23 Abs. 1 Kunsturhebergesetz gibt es Ausnahmen:

Es gibt nach dem Kunsturhebergesetz § 23 Absatz 1 zwar Ausnahmen, bei Bildern von Personen der Zeitgeschichte, also Politiker, Schauspieler oder Sportler. Diese müssen hinnehmen, dass Fotos gefertigt und verbreitet werden. Diese Ausnahmen sind aber Minenfelder und die Urteile und Kommentare füllen Regale. Hohe Schadenersatzforderungen drohen.

Hinzu kommt, wenn Personen nicht erkennbar sind oder nur unwesentliches Beiwerk. Und so weiter und so weiter. Achtung bei Fotos von Unfällen: es ist bei Strafe verboten, hilflose Personen zu fotografieren (§ 201a Strafgesetzbuch)

Nutzung von Gegenständen, an denen Dritte Rechte haben.

Hier gilt es einiges zu beachten: aufgrund der Panoramafreiheit dürfen Gebäude von außen fotografiert werden, aber nicht im Inneren. Außerdem sind Tricks verboten: Fotografiert werden darf nur von öffentlichen Plätzen. Das gleiche gilt für Markenprodukte, unzulässig ist die Nutzung, wenn eindeutig das Produkt im Vordergrund steht.

Problemkreis:

Wer hat es in der Hand und welche Risiken bestehen in Bezug auf den Fotografen?

Auch hier gilt der Grundsatz: der Fotograf muss einverstanden sein mit der Verwertung seiner Aufnahmen. Bei kostenlosen Portalen gilt wiederum: Die Lizenzbedingungen müssen unbedingt eingehalten. Z.B. Pixelio.de ist die Benennung am Bild selbst oder am Seitenende in der folgenden Form vorzunehmen: „©Fotografenname/PIXELIO“.

Ferner bedarf es einer Verlinkung zu Pixelio.de. Zudem ist die Bearbeitung der Fotos nur eingeschränkt erlaubt: Gestattet ist eine Änderung der Bildgröße durch Vergrößerung, Verkleinerung oder Beschneidung genauso wie die Umwandlung der Farbinformationen und die Änderung der Farb-, Kontrast- und Helligkeitswerte. Jede andere Veränderung der Fotos ist jedoch nur dem Urheber und nicht dem Nutzer erlaubt. Hier ist Sorgfalt angezeigt.

Die Gefahr von Abmahnungen ist erheblich. Hohe Kosten drohen.

Facebook von Landgericht Berlin mittels einstweiliger Verfügung gezwungen, Beitrag nicht zu löschen

Die 11. Kammer des Landgerichts Berlin hat Facebook die Löschung eines Kommentars untersagt. Rechtsanwalt Steinhöfel, der den Betroffenen erfolgreich vertreten hat, hierzu: „

Erstmals ist es in Deutschland gelungen, ein gerichtliches Verbot gegen Löschungen und Sperrungen rechtmäßiger Inhalte durch Facebook zu erwirken. Die Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Steinhöfel hat beim Landgericht Berlin eine entsprechende einstweilige Verfügung beantragt und erhalten (Beschluss vom 23.03.2018, 31 O 21/18). Der Fall: Die „Basler Zeitung“ verlinkte am 08.01.2018 den Artikel „Viktor Orban spricht von muslimischer ‚Invasion'“ auf ihrer Facebook-Seite. Angekündigt mit einem Zitat des ungarischen Regierungschefs: „Viktor Orban wundert sich, wie in einem Land wie Deutschland […] das Chaos, die Anarchie und das illegale Überschreiten von Grenzen als etwas Gutes gefeiert werden konnte'“. Der Nutzer Gabor B. kommentierte: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‚Facharbeiter‘, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt“.

Dieser Kommentar war kurz danach derjenige mit den meisten „Likes“. Bis er von Facebook wegen eines angeblichen und nicht näher erläuterten Verstoßes gegen deren Gemeinschaftsstandards gelöscht und B. für 30 Tage gesperrt wurde. Joachim Steinhöfel: „Man mag die Einschätzung des Kommentators teilen oder die Äußerung als polemisch und unsachlich erachten. Wichtig ist nur: Der Kommentar ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.“

Facebook lenkte auf die Abmahnung von Rechtsanwälte Steinhöfel teilweise ein und hob die Sperre auf, die Löschung aber nicht. Die Anwälte Facebooks teilten mit, dass eine „erneute sorgfältige Überprüfung zu dem Ergebnis (kam), dass die Gemeinschafsstandards korrekt angewendet worden waren und der Inhalt daher nicht wiederhergestellt werden kann.“ In der vom Landgericht Berlin erlassenen einstweiligen Verfügung wird dem Unternehmen nun unter Androhung von Ordnungsgeldern bis zu EUR 250.000,00 oder Ordnungshaft verboten, den zitierten Kommentar zu löschen oder B. wegen dieses Kommentars zu sperren. Einstweilige Verfügungen werden in der Regel nicht begründet. Das Gericht konnte dem Antrag aber nur stattgeben, wenn es die Rechtsauffassung vertrat, dass a) Nutzer es nicht hinnehmen müssen, dass ihre rechtmäßigen Inhalte aus sozialen Medien gelöscht werden und dass b) der konkret gelöschte Inhalt rechtmäßig und zulässig war.

„Dies ist ein richtungsweisender Beschluss und die erste derartige Gerichtsentscheidung in Deutschland. Endlich haben Nutzer eine Handhabe gegen die intransparenten Machenschaften eines Konzerns, der mit seiner Verantwortung umgeht, als handele er mit gebrauchten Fahrrädern“, sagt Steinhöfel. „Dieses Verfahren berührt eine für die Kommunikation in sozialen Netzwerken sowie für die Teilhabe am Meinungsaustausch in einem Netzwerk mit marktbeherrschender Stellung grundlegende Rechtsfrage: Hat der sich vertrags- und rechtstreu verhaltende Nutzer der Dienste von Facebook oder Twitter eine Löschung seiner Inhalte oder eine darauf fußende Sperre hinzunehmen oder nicht? Der Beschluss ist ein wichtiger Etappensieg für die Meinungsfreiheit.“ Steinhöfel sieht sich zudem in seiner Kritik am umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bestätigt. „Es ist nicht nur verfassungswidrig, es funktioniert auch nicht, sondern dient noch als Brandbeschleuniger der aktuellen willkürlichen Lösch- und Sperrpraxis.“ In den Materialien zu dem Gesetz hieße es zwar: „Niemand muss hinnehmen, dass seine legitimen Äußerungen aus sozialen Netzwerken entfernt werden“. Justizminister Maas habe es aber in fahrlässiger Weise unterlassen, einen solchen Anspruch auch in das Gesetz aufzunehmen, so Steinhöfel.

Der Beschluss wurde am 23.3.2018 vom Landgericht Berlin erlassen und den Rechtsanwälten Steinhöfel am 6.4.2018 zugestellt. Er wird jetzt per Gerichtsvollzieher der Gegenseite zugestellt. Ab Zustellung ist er von Facebook zu beachten. Das Unternehmen kann Rechtsmittel einlegen.“

Die Frage, wann Internetbetreiber Inhalte eigenständig löschen dürfen, ist umstritten und wird durch Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht geregelt. Das Gesetz kommt ein bisschen daher wie ein Cabrio ohne Dach in der Waschgarage, zwar mit Bremse aber ohne Gaspedal….

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