Musterklagengesetz, Kapitalanlagenmusterklagengesetz, Teilklage, Sammelklage – wie ist die Rechtslage ab dem 01.11.2018

Meet Dr. Thomas Schulte

Dr. Schulte ist Jurist und betreut als leitender Vertrauensanwalt mehrere große juristische Projekte (2007 Beitrag in Zeitschrift Capital: “große Erfahrung”) und gilt allgemein als Strategieberater für Erfolg durch das Internet (“Ihn fragt der Chef”, Handelsblatt 2012). Dr. Schulte gilt als einer der ältesten Anbieter für Reputation und Strategien (Handelsblatt, 2012).

Rechtsanwalt Dr. Schulte, Berlin
Dr. Thomas Schulte

Strategiebrater / Jurist

Der Beitrag erklärt die Unterschiede der neuen Musterklage für Verbraucher mit anderen möglichen Prozessarten an einem Beispiel:

BEISPIEL: DIE ÜBLEN GESCHÄFTE DER SYLVESTERKNALLER AG

Die fiktive Sylvesterknaller AG aus der langweiligen Eifel will endlich den wirtschaftlichen Aufschwung. Deshalb gründen zwei Brüder dort die Aktiengesellschaft. Sie gehen von Haus zu Haus und sammeln bei der Dorfbevölkerung Geld für Aktien ein. Die Werbeaussagen im Firmenprospekt waren stark übertrieben. Alle 5.000 Einwohner investieren und kaufen Aktien.

Sylvester naht. Zum Jahreswechsel kaufen alle 2.500 Männer des Dorfes Knaller und warten auf den 31.12.. Leider brennen aufgrund eines Produktionsfehlers die Knaller zu früh ab. Im Dorf gehen 500 Garagen nebst verschiedenen Autos in Flammen auf. Der Aktienkurs der Sylvesterknaller AG fällt daher stark ab.

Wir haben also zwei Gruppen von Schäden: einmal ein Schaden, weil die Aktien zu teuer oder unter falschen Voraussetzungen erworben wurden und einen anderen Schaden an den Garagen und den Autos. Nachdem die Brände gelöscht sind, rennen alle geschädigten Dorfbewohner voller Frust zu ihren Rechtsanwälten und wollen Schadenersatz einklagen.

TEILKLAGE

Familie Müller hat eine Garage im Wert von 5.000 € nebst eines Mercedes im Wert von 50.000 € verloren. Der Schaden ist also 55.000 €. Ihnen sind die Prozesskosten aber zu hoch und sie klagen erst mal nur 5.001 € Schaden ein? Warum? Dann errechnen sich die Prozesskosten erst einmal auf den geringen Wert und ab 5.000 € ist das Landgericht zuständig. Sie klagen gegen die Aktiengesellschaft. Der Prozess läuft gut und im Laufe des Prozesses erweitern die Geschädigten die Klagesumme. Also risikoarm gestartet…..und furios gelandet. Tipp: Geschädigte müssen nicht gleich den ganzen Schaden einklagen. Eine Risikobegrenzung bietet eine Teilklage, die dann erweitert werden kann. Achtung: die nicht eingeklagte Teilforderung kann aber verjähren.

SAMMELKLAGE DURCH ABTRETUNG

Die Familien Meier, Schulze und Dorfmann tun sich zusammen und klagen gemeinsam. Die Garagen und Autos sind zerstört. Sie erheben gemeinsam Klage, in dem diese ihre gesamten Schaden an den Herrn Meier abtreten. Sie vereinbaren intern, dass Meier den Prozess führt, sie die Kosten und den Gewinn teilen. Das ist immerhin noch billiger als die getrennten Klagen. Außerdem haben die Geschädigten den Vorteil sich besser abstimmen zu können und die Beweise etc. austauschen. Tipp: Geteilte Leid ist halbes Leid. Wenn Geschädigte sich gut verstehen macht eine Abtretung Sinn und eine gemeinsame Prozessführung.

MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE

Die weiteren 496 Geschädigte haben einen Garagenschaden nebst zerstörtem Auto durch die abgebrannten Böller und Raketen. Alle haben den gleichen Fall als Sachverhalt, nur einen unterschiedlich hohen Schäden. Der unterschiedlich hohe Schaden kommt durch die unterschiedlichen Garagen und verschiedenen Autotypen zustande.

NEUE RECHTSLAGE AB DEM 01.11.2018

Ab dem 01.11.2018 gibt es die sogenannte Musterfeststellungsklage (MFK). Darin ist vorgesehen, dass bestimmte Verbände im Namen von Verbrauchern einen Schaden gerichtlich feststellen lassen können. Nur zugelassene Verbände können künftig stellvertretend für Verbraucher gegen ein Unternehmen in einem Musterverfahren klagen. Wer klagen darf steht auf der Seite www.bundesjustizamt.de

Betroffene müssen sich dafür in einem Klageregister anmelden. https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Allgemeines_node.html

Dafür ist kein Anwalt erforderlich. Das bringt allen Beteiligten Vorteile: Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte einfacher durchsetzen. Unternehmen erhalten Rechtssicherheit. Eine sogenannte Musterfeststellungsklage (MFK) ist zulässig, wenn der klagende Verband glaubhaft macht, dass mindestens zehn Verbraucher betroffen sind. Von den 496 Restgeschädigten wenden sich also 10 an den Verband, der jetzt die Klage einreicht und bekannt macht. Weitere 50 schließen sich an. Warum? Das Gesetz regelt:

Zudem müssen sich zwei Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung der MFK mindestens 50 Verbraucher in einem vom Bundesamt für Justiz geführten Klageregister angemeldet haben. Die Anmeldung ist kostenfrei, es ist kein Anwalt erforderlich. Die Anmeldung ist bis zum ersten Verhandlungstermin möglich.

Das Musterfeststellungsverfahren kann durch Vergleich oder Urteil beendet werden. Verbraucher tragen keinerlei Verfahrenskosten. Ein rechtskräftiges Musterfeststellungsurteil ist grundsätzlich bindend für zwischen dem im Klageregister angemeldeten Verbraucher und dem beklagten Unternehmen. Mit anderen Worten: ein Verband klagt jetzt gegen die Sylvesterknaller AG den grundsätzlichen Schaden wegen der fehlerhaften Produktion der Böller ein. Das Gericht stellt den grundsätzlichen Schadenersatzanspruch fest. Die restlichen Böllergeschädigten hatten sich mittels kostenfreiem Eintrag angeschlossen. Grundsätzlich ist der Schadenersatzanspruch für alle 496 festgestellt.

Falls die Sylvesterknaller AG nicht freiwillig zahlt, müssen die Kläger jetzt nur noch ihren individuellen Schaden beziffern und einklagen, da die grundsätzliche Haftung ja bereits rechtsverbindlich festgestellt ist. Also erst führt der Verband die eine Musterfeststellungsklage und folgt eine weitere Klage pro Geschädigter (aber nur noch über die Höhe des Schadens).

Tipps: Anspruchsberechtigte können Verbände informieren und hoffen, dass diese die Klage aufnehmen. Dann können sich die Geschädigten einfach anschließen und abwarten. Die ersten Verfahren in Sachen Dieselklagen wurden noch in der Nacht des 1.11.2018 eingereicht.

MUSTERKLAGE NACH DEM KAPMUG – GESETZ ÜBER MUSTERVERFAHREN IN KAPITALMARKTRECHTLICHEN STREITIGKEITEN

Im Dorf leben noch 5.000 Einwohner, die alle aufgrund eines falschen Prospektes in die Firma Sylvesterknaller AG investiert haben. Auch diese Bürger haben Geld verloren. Die Betroffenen erwägen eine Klage. Ihnen hilft das KapMuG. Diese Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz gibt es seit einigen Jahren. Der Gesetzgeber reagierte damit auf die vielen Schadenersatzklagen wegen des Börsenganges der Deutschen Telekom. Es betrifft aber nur Ansprüche aus Kapitalanlagen und irreführenden Angaben. Außerdem ist es anders organisiert: hier können die Anleger klagen. Wenn sich eine Vorfrage stellt zum Beispiel, ob der Prospekt korrekt war, holt das zuständige Gericht ab 10 Klägern der Musterklage einen Klärungsbescheid des Oberlandesgerichts ein. Bei einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wird aus der Vielzahl gleichgerichteter Klagen eine herausgegriffen, die beispielhaft an dem Oberlandesgericht (OLG) verhandelt wird. Passt einem der Beteiligten der Richterspruch des OLG nicht, so geht es daraufhin zur Rechtsbeschwerde vor den Bundesgerichtshof (BGH).Dieser Klärungsbescheid ist dann Grundlage in allen bereits laufenden Verfahren vor den Gerichten. Auch in diesem Musterverfahren geht es um einheitliche Vorfragen wie in der Musterfeststellungsklage (war der Prospekt in Ordnung oder waren die Böller richtig hergestellt).

Ausblick

Während als das KapMuG nur einen kleinen Teil von Klagen betrifft, geht das Musterfeststellungsklagenrecht weit darüber hinaus. Hier liegen allerdings noch keine Erfahrungen vor. Jedenfalls erhofft sich die Justiz eine Vereinfachung von Massenverfahren. Ziel ist größere Gerechtigkeit für alle. Viele Geschädigte – so ist die Erfahrung – verzichten wegen der Hürden vor Gericht auf die Geltendmachung von Ansprüche.

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Megatrends für Unternehmen

Chancen. Risiken. Erfolg

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Digitalisierung und Technologie
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Demografischer Wandel und soziale Veränderungen
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