Kriminalitätsbelastung effektiver erfassen – Grüne gehen voran

Meet Dr. Thomas Schulte

Dr. Schulte ist Jurist und betreut als leitender Vertrauensanwalt mehrere große juristische Projekte (2007 Beitrag in Zeitschrift Capital: “große Erfahrung”) und gilt allgemein als Strategieberater für Erfolg durch das Internet (“Ihn fragt der Chef”, Handelsblatt 2012). Dr. Schulte gilt als einer der ältesten Anbieter für Reputation und Strategien (Handelsblatt, 2012).

Rechtsanwalt Dr. Schulte, Berlin
Dr. Thomas Schulte

Strategiebrater / Jurist

Kriminalität ist ein sozialabnormes Verhalten, dessen Abweichungsgrad und soziale Unerwünschtheit ein gewisses Maß erreicht, so dass im Rahmen des gesellschaftlichen Konsenses dieses Fehlverhalten unter Strafe gestellt wird. Das hört sich schön an.  Die Gefühle der Bevölkerung, die Schlagzeilen der Zeitungen und die Berichte im Internet geben ein diffuses Bild. Die zur Verfügung stehenden Daten sind leider nicht aussagekräftig. Mit anderen Worten: Wir schreiben 2019 und Deutschland hat keine vernünftige Erfassung der Straftaten.

Fake-News durch Fakten bekämpfen

Fake-News können dadurch entstehen, dass die Erfassung der Daten ungenügend ist. Stammtischredner haben dann Vorteile. Sind jetzt Hamburger Krimineller als Münchner? Sind Personen aus Dänemark wirklich ca. 100 mal weniger auffällig als Bürger aus Marokko? Haben die Polizisten viel oder wenig zu tun? Alles Fragen über die gerne zwischen Wissenschaftlern oder Bürgern gestritten wird. Streit muss nicht sein, wenn jeder wüsste von was man spricht. Also soll das Chaos beendet werden. Es sollen endlich ddie verschiedenen Erkenntnisse zusammengeführt werden und ordentlich erfasst werden. Endlich, endlich, endlich….

Gesetzgebungsverfahren angeschoben

Um einen Entwurf für ein „Kriminalitätsstatistikgesetz“ sowie einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu „aussagekräftigen Dunkelfeld-Opferbefragungen“ geht es am Montag, 18. Februar 2019, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 700) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 14. Februar beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur fortlaufenden Untersuchung der Kriminalitätslage und ergänzenden Auswertung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik“ (19/2000) will die Grünen-Fraktion der Vorlage zufolge „die Grundlage für eine regelmäßige vertiefte Berichtslegung über die Kriminalitätslage in Deutschland“ schaffen. Dadurch solle ein umfassender Bericht alle zwei Jahre möglich werden, der die Feststellungen der polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistiken ergänzt und einordnet.

Um wirksame Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung entwickeln zu können, brauche die Politik eine verlässliche, in regelmäßigen Abständen aktualisierte Bestandsaufnahme der Kriminalitätslage, die über die bloße Analyse der Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistiken hinausgeht, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. So stehe es bereits im Vorwort des zweiten „Periodischen Sicherheitsberichts“ von 2006. Dieser habe in den Folgejahren keine Fortsetzung mehr gefunden, „sodass in der Berichtslegung inzwischen eine Lücke von über zehn Jahren entstanden ist“.

Dem Antrag (19/5894) zufolge benötigen zudem „Gesetzgeber, Wissenschaft und Praxis“ differenzierte, valide, methodisch saubere und aussagekräftige Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken. Eine wichtige Grundlage seien dabei die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik. Zu den weiteren notwendigen Quellen gehörten jedoch auch Dunkelfeld-Opferbefragungen. Der Beschluss der Innenministerkonferenz zur „Verstetigung eines bundesweiten Viktimisierungssurveys“ vom Juli 2017 sei daher im Grundsatz zu begrüßen. Die darin festgelegten Rahmenbedingungen für Dunkelfeld-Opferbefragungen reichten jedoch nicht aus, um das nötige Maß an Aussagekraft und Wissenschaftlichkeit entsprechender Befragungen sicherzustellen.

Die Fraktion fordert die Regierung daher auf, darauf hinzuwirken, dass neben methodisch-wissenschaftlichen Standards der Umfrageforschung und dem notwendigen Schutz von Persönlichkeitsrechten der Befragten bei den Dunkelfeld-Opferbefragungen eine Reihe weiterer Grundsätze beachtet werden.

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