Sinnlose Klagen – Anwaltshaftung und Rechtsschutzversicherung – ein Überblick

Meet Dr. Thomas Schulte

Dr. Schulte ist Jurist und betreut als leitender Vertrauensanwalt mehrere große juristische Projekte (2007 Beitrag in Zeitschrift Capital: “große Erfahrung”) und gilt allgemein als Strategieberater für Erfolg durch das Internet (“Ihn fragt der Chef”, Handelsblatt 2012). Dr. Schulte gilt als einer der ältesten Anbieter für Reputation und Strategien (Handelsblatt, 2012).

Rechtsanwalt Dr. Schulte, Berlin
Dr. Thomas Schulte

Strategiebrater / Jurist

Anwaltshaftung und Rechtsschutzversicherung – ein Überblick

Nach verlorenen Prozessen stehen die Betroffenen mit langen Gesichtern entweder im Gerichtssaal oder sie lesen die Urteile enttäuscht im Kreise der Familien oder in der Firma. Was ist geschehen?

Überblick anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung

Nur weil ein Mandant eine Rechtsschutzversicherung hat und diese die Kosten zahlt, darf ein Anwalt keine sinnlosen Klagen erheben. Ein Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten eines Rechtsstreit nachdem diese den Vorgang geprüft hat. Dort drohen aber viele Probleme.

Rechtsanwalt sagt der Rechtsschutzversicherung nicht die Wahrheit

Eine falsch informierte Versicherung erteilt Deckungsschutz. Der Anwalt hat den Sachverhalt falsch dargestellt. Die Rechtsschutzversicherung zieht im laufenden Verfahren die Deckung zurück, weil sie sich getäuscht sieht. Nach dem OLG München – 20.09.1973 – 1 U 2406/73 haftet der Mandant für die falschen Aussagen des Anwalts.

Rechtsanwalt rät zu einer unsinnigen Klage

Die Rechtssprechung stellt immer einen Vergleich an. Hätte ein verständiger Bürger die Klage auch erhoben, wenn er keine Versicherung hätte? Falls die Antwort nein lautet, muss der Versicherer nicht zahlen. OLG Hamm – 11.10.1988 – 20 W 46/87.

Wann muss und soll der Anwalt „Nein“ sagen?

Betroffene fragen nach Gerichtsprozessen enttäuscht. Ich habe die Klage verloren. Wie kann es sein, dass ein sinnloser Prozess geführt wurde? Hätte mein Anwalt nicht klar sagen müssen, dass die Klage aussichtslos ist? Andere Betroffene haben zwar Gerichtsverfahren geführt, können den Schaden nicht vollstrecken. Die Gegenseite ist nicht zahlungsfähig. Diese Enttäuschung führt zu dem Wunsch, den bisherigen rechtlichen Berater zur Verantwortung zu ziehen.

Schadenersatz bei Sinnlosklagen – sowohl die Rechtsschutzversicherung als auch der Mandant haben Ansprüche.

Rechtsanwälte müssen ihre Mandanten fair beraten. Das bedeutet, dass die Interessen des Mandanten die Richtschnur bilden. Rechtsanwälte müssen ihr Wissen über die juristischen Hintergründe und die Vollstreckbarkeit einer Forderung in den Dienst des Mandanten stellen. Soweit ein Rechtsanwalt einen Mandanten mit einer Versicherung nicht fair und umfassend berät und zu sinnlosen Klagen rät, kann auch der Rechtsschutzversicherung ein Schadenersatz zustehen. Gemäß § 86 Versicherungsvertragsgesetz geht ein Schadenersatz auf die Rechtsschutzversicherung über, falls der Versicherer eine Sinnlosklage bezahlt hat.

Welche Pflichten hat ein Rechtsanwalt?

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen IX ZR 54/02) als höchstes Gericht in diesen Fragen sagt:

„Der Rechtsanwalt hat den Mandanten in seiner Rechtssache grundsätzlich umfassend erschöpfend rechtlich zu beraten. Insbesondere sind Zweifel und Bedenken, zu denen die Sach- oder Rechtslage Anlass gibt, sowie mögliche mit der Einleitung eines Rechtsstreits verbundene Risiken darzulegen. Erscheint eine beabsichtigte Klage wenig aussichtsreich, so muss der rechtliche Berater hierauf sowie auf die damit verbundenen Gefahren hinweisen
Der Anwalt muss den sichersten Weg wählen, sagt der Bundesgerichtshof.

„Kommen verschiedene Wege zu dem erstrebten Ergebnis in Betracht, muss der Rechtsanwalt seinen Mandanten über die Alternativen und die mit ihnen verbundenen Vor- und Nachteile belehren. Sind mehrere Wege gangbar, hat der Anwalt denjenigen vorzuschlagen, der am ehesten zu dem erstrebten Erfolg zu führen verspricht und die geringsten Gefahren aufweist

Was sind sinnlose Klagen?

Sinnlose Klagen haben von vorneherein keine Aussicht auf Erfolg. Die Klagen scheitern meist an drei Punkten:
Eine Klage ist sinnlos, wenn die Rechtslage gegen den Kläger spricht.
Eine Klage ist sinnlos, wenn die Beweise nicht ausreichen.
Eine Klage ist sinnlos, wenn die Forderung aufgrund der Pleite der Gegenseite nicht vollstreckt werden kann.
Bei sinnlosen Klagen muss der Anwalt klar abraten, ansonsten haftet er für den Aufwand. So haben es die Gerichte entschieden (BGH, 06.07.2000 – IX ZR 198/99).

Beispiel einer sinnlosen Klage

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Urteil vom 03.06.2013 – 9 U 147/12) hatte einen schulmäßig sinnloses Verfahren zu beurteilen (Sachverhalt leicht verändert). Die Eheleute hatten eine Eigentumswohnung gekauft. Die Wohnung war extrem überteuert und die Kläger waren betrogen worden. Da sie kein Geld hatten wurde die Wohnung finanziert von einer Bank. Sie wollten die Wohnung loswerden und Schadenersatz bekommen. Folgende Situation fand der Anwalt vor: Typischerweise war der Vermittler und Verkäufer pleite. Eine Klage war sinnlos, weil diese nicht zahlungsfähig waren. Hinzu kam, dass es aufgrund der Rechtsprechung keine Möglichkeit gab, gegen die Bank vorzugehen. Die Bank steckte nicht mit der Verkäuferseite unter einer Decke. Das war nicht zu beweisen.
Die Klage wurde abgewiesen. Der bisherige Rechtsanwalt hatte umfassend gegen die Pflichten verstoßen.

Schadenersatz in diesem Falle

Das Oberlandesgericht sprach den enttäuschten Klägern Schadenersatz zu. Die ganzen Aufwendungen seien sinnlos gewesen. Auch der Umstand, dass der Kläger eine Rechtsschutzversicherung habe, führe nicht zu der Entlastung. Ihnen sei der Schaden in der vollen Höhe entstanden.

Muss der Anwalt bei einer Rechtsschutzversicherung weniger ordentlich arbeiten? Schließlich zahlt die Kosten die Versicherung?

Nein, sagt das OLG Hamburg – 27.09.2018 – 1 U 2/18. Warum? Die Anforderungen an die Aufklärung und Risikobelehrung des Mandanten durch den Rechtsanwalt sind nicht geringer, wenn der Mandant rechtsschutzversichert ist. Im Verhältnis zu den Versicherungsnehmern trägt die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko, wenn sie eine Deckungszusage erteilt hat. Dies bedeutet nicht, dass die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, der seine Vertragspflichten nicht erfüllt davor zu bewahren, für die Kostenfolgen einer Verletzung seiner Pflichten aus dem Mandatsvertrag einstehen zu müssen.

Ansprüche des Mandanten und der Rechtsschutzversicherung

Typischer Fall, den das Oberlandesgericht zu entscheiden hatte, siehe hier Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 28/17
Dem späteren Kläger wurde eine total überteuerte Eigentumswohnung verkauft. Enttäuscht über den Betrug zu seinen Lasten wandte sich der Kläger an einen Anwalt und bat um Hilfe. Das ging schief. Die Klage gegen den Verkäufer der Eigentumswohnung ging krachend schief. Die Rechtsschutzversicherung des Klägers trug zum Glück die Kosten des Rechtsstreits. Nach Durchsicht der Prozessunterlagen standen dem Mitarbeiter der Rechtsschutzversicherung die Haare zu Berge. Deshalb verklagte die Rechtsschutzversicherung den Rechtsanwalt wegen übler Schlechtleistung und verlangte die Prozesskosten als Schadenersatz. War das möglich? Ja, sagte das Oberlandesgericht und verdonnerte die Anwalt auf Zahlung aller Kosten.

Tipps und Tricks für Betroffene

Rechtsanwälte benötigen die Hilfe ihrer Mandanten. Ein Rechtsanwalt muss umfassend über den Sachverhalt aufgeklärt werden. Klagen sollten erst erhoben werden, wenn mit dem Anwalt klar geklärt ist. Habe ich einen Anspruch? Kann ich den Anspruch beweisen? Und wenn ich gewonnen habe? Kann ich überhaupt vollstrecken?
Falls Zweifel an einer korrekten Beratung bestehen ist eine Zweitmeinung angezeigt. Vor der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist die Einsicht in die Akte des Anwalts angezeigt. Hier muss geprüft werden, warum die Beteiligen so enttäuscht sind. Liegt es einfach an dem Fall, der so schwierig ist, dass niemand ihn gewinnen konnte? Oder sind Fehler gemacht worden?

woman-hand-desk-office.jpg
01
Megatrends für Unternehmen

Chancen. Risiken. Erfolg

So viele Unternehmen befassen sich heute schon mit den Megatrends und suchen nach Lösungen für die daraus resultierende Problemen. Dabei spielt die richtige Strategie eine entscheidende Rolle.

Digitalisierung und Technologie
92%
Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein
80%
Demografischer Wandel und soziale Veränderungen
85%
Globalisierung und geopolitische Unsicherheit
76%