Diebewertung.de meldet soeben, dass die Premium Gold Deutschland GmbH und PIM Gold GmbH Eigenantrag auf Insolvenz gestellt haben. Zu dem Unternehmen PIM Gold GmbH wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen 8 IN 403/19 geführt. Das weitere Aktenzeichen 8 IN 402/19 betrifft die Premium Gold Deutschland GmbH.
Rechtsgrundlage eines Eigeninsolvenzantrags ist die verantwortliche Entscheidung des Geschäftsführers einer GmbH, also einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, selber gegenüber dem Gericht die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit anzuzeigen. Die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmen und die Überschuldung muss immer im Blick gehalten werden. Gerüchteweise gab es bei den Gesellschaften Schwierigkeiten in Bezug auf die Handelsbilanz gemäß § 266 Handelsgesetzbuch, weil die Edelmetallbestände (Zu- und Abgänge) nicht korrekt erfasst wurden. Jedenfalls könnte eine Überschuldung bzw. eine mangelde Prüfbarkeit der Überschuldung und eine Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft aufgrund der Vermögensbeschlagnahme nach der Durchsuchung Anfang September 2019 der Grund gewesen sein. Weitere Folge sind jetzt vermutlich die Bestellung eines Insolvenzverwalters pro Gesellschaft und dann die Abwicklung der Gesellschaften.