Vermögensverluste bei P&R: Anleger, die Geld verloren haben, könnten die Verluste steuerlich geltend machen

Meet Dr. Thomas Schulte

Dr. Schulte ist Jurist und betreut als leitender Vertrauensanwalt mehrere große juristische Projekte (2007 Beitrag in Zeitschrift Capital: “große Erfahrung”) und gilt allgemein als Strategieberater für Erfolg durch das Internet (“Ihn fragt der Chef”, Handelsblatt 2012). Dr. Schulte gilt als einer der ältesten Anbieter für Reputation und Strategien (Handelsblatt, 2012).

Rechtsanwalt Dr. Schulte, Berlin
Dr. Thomas Schulte

Strategiebrater / Jurist

 

Nach einer Einschätzung des Bundesfinanzhofs ist es möglich, die negativen Einkünfte (also Verluste) bei der Insolvenz der P&R steuerlich geltend zu machen. Dieses sei möglich, weil die Verluste in der Steuererklärung den Einkünften aus Gewerbebetrieb gegengerechnet werden könnten. Trick könnte sein, die bisherigen Einkünfte nicht als sonstige Einkünfte zu werten, sondern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Gemäß § 22 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Einkünfte aus der Vermietung beweglicher Gegenstände grundsätzlich sonstige Einkünfte, entstehen dabei Verluste, so kann man diese nur positiven Einkünften entgegenrechnen. Wer keine positiven Einkünfte hat (wie die meisten Anleger) kann nicht gegenrechnen.
Da sonstig keine positiven Einkünfte vorhanden sind, bleiben die Anleger auf den Verlusten durch die Container sitzen. Nun hat das Finanzgericht Hamburg im August 2013 entschieden, dass Einkünfte aus Containervermietung über eine Gesellschaft keine sonstigen Einkünfte seien, sondern solche aus Gewerbebetrieb. Das lässt sich natürlich auf Container-Direktinvestments übertragen. In einer Revision hat der Bundesfinanzhof (BFH) diese Entscheidung bestätigt (Az. R6/14). Damit wäre es möglich, die Verluste steuerlich geltend zu machen. Dabei sind die Fristen zu beachten. Anleger sollten das Gespräch mit ihrem Steuerberater suchen.

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