Horror- Erpressung – wenn ehemalige Freunde einander mit Nacktfotos erpressen

Meet Dr. Thomas Schulte

Dr. Schulte ist Jurist und betreut als leitender Vertrauensanwalt mehrere große juristische Projekte (2007 Beitrag in Zeitschrift Capital: “große Erfahrung”) und gilt allgemein als Strategieberater für Erfolg durch das Internet (“Ihn fragt der Chef”, Handelsblatt 2012). Dr. Schulte gilt als einer der ältesten Anbieter für Reputation und Strategien (Handelsblatt, 2012).

Rechtsanwalt Dr. Schulte, Berlin
Dr. Thomas Schulte

Strategiebrater / Jurist

Horror- Erpressung – wenn ehemalige Freunde einander mit Nacktfotos erpressen

1001 Geschichten gibt es über Urlaubsflirts, Bekanntschaften, Hochzeiten und gescheiterten Beziehungen, bei denen ein hohes wirtschaftliches Gefälle besteht. Was passiert, wenn jemand mit Nacktfotos erpresst wird? Regelmäßig liegt diesen Fallgruppen folgendes zugrunde: Ein „reicher“ Europäer lernt eine Person im Ausland kennen, welche nicht nur ein persönliches Interesse aus Sympathie habe könnte, sondern ganz handfeste wirtschaftliche Interessen. Typischer Fall: Eine Beamtin aus Solingen ist im Urlaub in einem warmen Sonnenland. Der gut aussehende Bademeister flirtet und tanzt gut. Schlussendlich landen die beiden im Bett. Es gibt Fotos von beiden.

Folgen solcher Beziehungen 

Folgen können nicht nur gescheiterte Beziehungen, Kinder oder wirtschaftliche Verwerfungen nach Eheschließung sein, sondern schlicht und einfach Erpressungen. So melden sich bei dem Autor auch Geschädigte, die berichten, dass sie nach einem Geschehen im Urlaubsort später Opfer von Erpressungen werden. Da heißt es dann: Entweder ich schicke deinem Ehemann und deinen Freundinnen Nacktfotos von dir oder du zahlst dieses oder jenes an mich.

Erpressung – Nacktfotos gegen Geld – Was lässt sich aus juristischer Sicht sagen?

Täter in Deutschland?

Wenn ein Täter im Inland sitzt und damit dem Zugriff der deutschen Strafverfolgungsorgane unterliegt sowie dem Recht des deutschen Zivilprozesses stellen sich andere Herausforderungen, als wenn der Täter im Ausland sitzt. Im Inland ist zu denken an eine Gewaltschutzanordnung, eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung, Schadenersatz und so weiter. Im Inland ist zu denken auch an eine Strafanzeige, eine Gefährderansprache durch die Polizei. Das sind unterschiedliche Regularien, die einen Konflikt vermeiden und eine Eskalation herabführen sollen. Mit anderen Worten: in Deutschland kommt der Täter nicht so einfach davon?

Täter im Ausland?

Sitzt der Täter im Ausland, ist die Situation komplizierter:

1.    Konfliktsituation:

Der eine Täter sitzt im Ausland und es werden Erpressungen ausgesprochen. Er hat in seiner Hand kompromittierende Informationen, in der Erwartung, dass der andere seine wirtschaftliche Überlegenheit und erwartet, dass die Gegenseite sich schämt.    

Dann gelten folgende Tipps:

a)    Das Framing hinterfragen. Framing bedeutet, dass eine Person einer anderen Person eine Kommunikation oder eine Situation vorgibt. Wer sagt denn, dass die Informationen überhaupt kompromittierend sind, kann es nicht sein, dass alle in Deutschland ständig nackt herumlaufen, provokativ gefragt? Kann es nicht sein, dass der „Ägypter“ viel reicher ist als der Deutsche?

b)   Einschaltung der Botschaften, um Hilfe zu suchen. Aktivitäten sind angezeigt, d.h., es werden vom Opfer die Botschaften kontaktiert, um dort Hilfe zu erlangen. Sinnvoll ist es auch immer, sich über die Botschaften einen Anwalt vor Ort empfehlen zu lassen, der in beiden Sprachen sowie Rechtsordnungen zu Hause ist. Vor Ort bedeutet, möglichst dicht am Täter oder der Täterin, sollte der Rechtsanwalt seinen Sitz haben. Achtung aber vor Rechtsanwälten im Ausland. Bitte hier auf Empfehlungen setzen, weil viele gerne Vorschüsse nehmen, aber nicht entsprechend tätig werden, sagte uns Frau Evelyne Kern, Gründerin des Forums https://forum.1001geschichte.de

c) Nächster Tipp: Denken wie Trump! Ist vielleicht ein Schweigevertrag angezeigt, weiß nicht der eine vom anderen auch etwas, was nicht gut ist? Auch das ist juristisch möglich.

d) Keine Gewalt –  Was nicht geht, ist es, auf solche Aktionen im In- und Ausland mit eigener Gewalt und Rechtsbrüchen zu reagieren. Warum geht das nicht: Strenge Strafen drohen auch demjenigen, der einen Erpresser irgendwie unschädlich macht und dabei die Grenzen der Rechtsordnung überschreitet. Das gilt für einen Deutschen gleich unabhängig von der Frage, ob er Anstifter, Beihelfer oder Täter eines Geschehens im In- oder Ausland ist.

2. Wer Opfer von Straftaten wird mit Auslandsbezug hat es immer schwerer als derjenige, der im Heimatland Schwierigkeiten hat. Das bedeutet aber nicht, dass das Opfer zahlen soll. Eine Erpressung zulassen, führt zu weiteren Erpressungen. Nach dem Internetrecht müssen Internetseiten und/oder Suchmaschinen Daten löschen, falls irgendwo unberechtigt Fotos und Videos hochgeladen werden. Weitere Infos hier.  https://www.afs-akademie.org/akademie/referenten/#schulte

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