Das Ärztebewertungsportal Jameda darf Profile bei Verdacht von gekauften Bewertungen mit Warnhinweisen versehen. Dies entschied das OLG Frankfurt im Falle eines Zahnarztes, der behauptete, mit positiven Bewertungen erpresst worden zu
Fachautor und Rechtsanwalt
Das Ärztebewertungsportal Jameda darf Profile bei Verdacht von gekauften Bewertungen mit Warnhinweisen versehen. Dies entschied das OLG Frankfurt im Falle eines Zahnarztes, der behauptete, mit positiven Bewertungen erpresst worden zu