Hass im Internet wirksam bekämpfen – Gesetzgeber nimmt neuen Anlauf zum 01.02.2022

Meet Dr. Thomas Schulte

Dr. Schulte ist Jurist und betreut als leitender Vertrauensanwalt mehrere große juristische Projekte (2007 Beitrag in Zeitschrift Capital: “große Erfahrung”) und gilt allgemein als Strategieberater für Erfolg durch das Internet (“Ihn fragt der Chef”, Handelsblatt 2012). Dr. Schulte gilt als einer der ältesten Anbieter für Reputation und Strategien (Handelsblatt, 2012).

Rechtsanwalt Dr. Schulte, Berlin
Dr. Thomas Schulte

Strategiebrater / Jurist

Fünf große Plattformen im Internet werden in die Pflicht genommen: wie Kneipenwirte von Großdiskos müssen diese jetzt bei Hässlichenkeiten auf der Tanzfläche den renitenten Gast nicht nur rauswerfen, die Wunden des Opfers der Kneipenschlägerei verbinden, sondern den Täter auch der Polizei ausliefern.

Das Internet als Großraumdisko

Man muss sich das Internet wie eine Großraumdisko vorstellen: dort gibt es z.B. den Gastgeber Google oder Facebook (Meta) und so weiter. Der Gastgeber will nur eines: wenig Ärger, wenig Sicherheitspersonal beschäftigen und außerdem, dass die Gäste viel Trinken und Essen; ob sich die Gäste gegenseitig totschlagen, ist ihm egal. Nun häufen sich Verbrechen aller Art im Internet und Vater Staat überlegte, wie man damit umgehen soll.

Eine Idee war: betteln und auf Freiwilligkeit setzen, dass hatte nicht geholfen; dann gab es seit 2017 eine Bewerde- und Beobachtungspflicht von Gastgebern sowie eine Löschpflicht; neu ab dem 01.02.2022 im System: jetzt müssen Täter gemeldet werden, damit diese strafrechtlich belangt werden können.

Ob Gerichtsbeschwerden das Gesetz verhindern werden, ist fraglich: Facebook und Google haben im Juli 2021 Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln verlangt und wollen das Gesetz stoppen. (Az.: 6 L 1277/21 und Az. 6 K 3769/21). Sie halten die Meldepflicht für unverhältnismäßig und rechtswidrig. Das Gericht soll im Februar 2022 entscheiden, meldet Anwalt.de.

Zur Sache selbst: Wenn eine Plattform von mehr als zwei Millionen Nutzern genutzt wird, gilt dass die Anbieter neben den strafbaren Inhalten, den Nutzernamen sowie die ihm zugeordnete IP-Adresse samt Port und den Zeitpunkt des letzten Zugriffs. Betroffene Nutzer sollen erst nach vier Wochen darüber informiert werden.

Es gibt eine Zentralstelle beim Bundeskriminalamt, hier rechnet die Behörde mit 150.000 Verfahren pro Jahr. Gemeldet werden müssen insbesondere Hass-Straftaten.

Bewertung: wer mit den Nutzern Geld verdient, der muss auch für die Sicherheit sorgen. Schlussendlich gilt der Grundsatz: wer sich äussert muss auch die Haftung dafür übernehmen. Verstecken soll nicht mehr gelten.

Opferschutz muss vor Täterschutz gehen.

 

 

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