Datenschutzgrundverordnung – gilt auch für den Konzern META – Strafe von 390 Millionen Euro festgelegt

Meet Dr. Thomas Schulte

Dr. Schulte ist Jurist und betreut als leitender Vertrauensanwalt mehrere große juristische Projekte (2007 Beitrag in Zeitschrift Capital: “große Erfahrung”) und gilt allgemein als Strategieberater für Erfolg durch das Internet (“Ihn fragt der Chef”, Handelsblatt 2012). Dr. Schulte gilt als einer der ältesten Anbieter für Reputation und Strategien (Handelsblatt, 2012).

Rechtsanwalt Dr. Schulte, Berlin
Dr. Thomas Schulte

Strategiebrater / Jurist

Die irische Aufsichtsbehörde übt Druck auf das Geschäftsmodell von Meta aus, weil das Unternehmen eine Geldstrafe in Höhe von 390 Millionen Euro für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zahlen muss.

Die Datenschutzgrundverordnung regelt europaweit einheitlich den Datenschutz seit Mai 2018.

Der irische Datenschutzbeauftragte hat die amerikanischen Internetgiganten mit einer Geldstrafe belegt. Meta muss Facebook 210 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die DSGVO zahlen. Wenn Instagram gegen ähnliche Bestimmungen verstößt, wird es das Unternehmen 180 Millionen Euro kosten. Als zusätzliche Auflage muss Meta seine Dienste in der EU ohne personalisierte Werbung anbieten.

Vorausgegangen waren Diskussionen zwischen der EU und Irland über die Höhe einer angemessenen Sanktion.

„Betrügerische“ Einwilligung

Konkret geht es um einen Kniff, mit dem Meta hoffte, die DSGVO umgehen zu können. Unmittelbar vor Inkrafttreten der Vorschriften im Mai 2018 hat das Unternehmen aufgehört, die Nutzer um ihre Zustimmung zur Nutzung ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke zu bitten. Stattdessen hat Meta personalisierte Werbung zu einem obligatorischen Teil der gegenseitigen Verpflichtungen gemacht, die in seinen A&B-Bedingungen dargelegt sind.

Der Europäische Datenschutzausschuss hat jedoch klargestellt, dass eine informierte Zustimmung erforderlich ist, bevor personenbezogene Daten für Marketingzwecke verwendet werden dürfen, so dass eine in die AUP eingefügte Vertragsklausel unangemessen wäre.

Facebook und Instagram ohne gezielte Werbeanzeigen

Als Folge des DSGVO-Beschlusses muss Meta seine Nutzer künftig explizit und transparent um Erlaubnis bitten, ihre Daten für Werbezwecke zu nutzen. Außerdem können Unternehmen nicht einfach personalisierte Werbung in ihre Produkte und Dienste einbauen, ohne vorher die Zustimmung der Nutzer einzuholen.

Die Auswirkungen sind jedoch noch unklar, z. B. ob Facebook die Nutzung der Dienste weiterhin zulassen muss, auch wenn die Nutzer der Überwachung ihrer Aktivitäten durch Facebook widersprechen. Dies könnte zu einem empfindlichen Einkommensrückgang für Meta geführt haben. Es ist zum Beispiel möglich, dass Meta in nicht allzu ferner Zukunft eine trackingfreie, aber teurere Version seiner Dienste herausbringt, ähnlich wie es einige Online-Medien anbieten. Damit würde die Freiwilligkeit der Zustimmung zur tracking-finanzierten Version zumindest formal wiederhergestellt.

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