Kriminalität ist ein sozialabnormes Verhalten, dessen Abweichungsgrad und soziale Unerwünschtheit ein gewisses Maß erreicht, so dass im Rahmen des gesellschaftlichen Konsenses dieses Fehlverhalten unter Strafe gestellt wird. Das hört sich schön an. „Kriminalitätsbelastung effektiver erfassen – Grüne gehen voran“ weiterlesen
Anwaltsfehler und Haftung – Herausgabe der Akte des Anwalts
Anwaltsfehler und Haftung – Herausgabe der Akte des Anwalts
Muss ein Anwalt seine Handakte an den Mandanten herausgeben?
Gerichte streiten bis 2014
Die Handakte gibt der Anwalt an den Mandanten
Was ist die Handakte?
Bundesgerichtshof – Umfang der Handakte
Zielrichtung der Herausgabe der Handakte – Schadenersatz
Was ist die Handakte?
Wozu die Diskussion um die Handakte?
Haftung des Anwalts – nur im Auftragsumfang – neues Urteil
Der Bundesgerichthof (BGH) beschränkt die Anwaltshaftung auf Fehler im Hauptmandat – von John Weseloh, Jurist
Ein neues Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts beschränkt „Haftung des Anwalts – nur im Auftragsumfang – neues Urteil“ weiterlesen
Internet-Tratschtanten – Rechtslage für Influencer, die Werbung machen
Landgericht München muss entscheiden
Influencer sind bekanntlich die aus dem Dorf bekannten „Tratschtanten“, denen es irgendwie gelingt in die Köpfe der Menschen zu gelangen. Sie beeinflussen die Meinung, die Moden und die Weltlage. Der weiße Schal zum Beispiel ist total out. Man stelle sich vor, dass jemand aber Millionen weiße Schal in einer Halle bei Wuppertal liegen hat. Was macht man dann, um die weißen Schals an den Hals der Menschen zu bringen. Richtig: man hängt irgendeiner Fussballerfrau einen weißen Schal um den Hals und die posiert damit im Internet. Dafür bekommt die Fussballerin dann Geld, Liebe oder auch kostenfrei einen weißen Schal. Millionen Nutzer des Internets sehen den Schal und könnten glauben, es sei Zeit für eine neue Mode. Es könnte aber auch Zufall sein, die Internet Tratschtante hat den weißen Schal einfach irgendwo gesehen und trägt diese einfach gerne. So lässt sie sich ablichten.
Internet und Influencer Marketing sind ein neues Phänomen
Werbung muss zum Schutze der Bevölkerung gekennzeichnet werden. So ist die grundsätzliche Rechtslage.
Ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Mai 2018 (52 O 101/18) mischte die Rechtslage auf. Das Gericht entschied, dass Influencer unter Umständen auch bei der Präsentation selbst gekaufter Produkte ihre Instagram-Posts als Werbung kennzeichnen müssten. Dies gelte für Nutzer mit besonders vielen Followern, wenn der betreffende Post um einen Link zum Instagram-Account des jeweiligen Unternehmens ergänzt werde würde. Influencer sind ja Tratschtanten und ein Problem diskutierte das Gericht: wie unterscheidet sich Werbung von privater Motivation? Es ist keine Lösung alles und jedes als Werbung zu kennzeichnen. Vielleicht möchte ja der Käufer des weißen Schals gar nicht mit dieser Internet Tratschtante in Verbindung gebracht werden.
Das Kammergericht Berlin hatte das Urteil des Landgerichts Berlin teilweise wieder aufgehoben. In München geht es jetzt weiter. Thema: ein blauer Elefant, den eine Frau Hummels in einem Bild im Internet gezeigt hatte (4 HK O 14312/18 LG München). Jedenfalls fehlen im Internet klare Regeln.
Haftung des Rechtsanwalt – Grundlagen und Überraschungen
Rechtsanwälte sind versichert, falls sie einen Fehler in der Beratung machen und dadurch ihrem Mandanten ein Schaden entsteht. Dieser Beitrag klärt die Rechtslage und Besonderheiten.
Grundsatz: Haftungsfälle bleiben unbekannt
Die Statistik sagt, dass Anwälte nur alle fünf Jahre einen Haftungsfall ihrer Versicherung melden und dass die meisten angemeldeten Schadensfälle nicht zu einem Schadenersatz für den Mandanten führen.
Problem der Statistik – riesige Dunkelziffer
Viele Anwälte regulieren einen Schaden lieber ohne Versicherung und die meisten Mandanten wissen gar nicht, dass ein Haftungsfall vorliegt. Die sogenannte „Fehlerkultur“ ist nicht besonders ausgeprägt: wer will schon Ärger und einen zahlenden Kunden verlieren? Außerdem wissen, die Mandanten dass statistisch die Hälfte aller Rechtsstreite verloren gehen muss. Ob es nun an einem „dummen“ Richter, falschen Gesetzen oder fehlenden Beweisen liegt, können die Mandanten nicht beurteilen. Daher machen viele Mandanten keine Ansprüche geltend.
Auskunftsvertrag führt zur Haftung
Eine Haftung ergibt sich bereits für eine Auskunft, ob am Telefon, per Mail, Brief, persönlich oder über andere Medien. Dazu ist kein Besuch in der Anwaltskanzlei erforderlich – auch muss keine Bezahlung erfolgen. Wer als Experte angesprochen wird und antwortet haftet auch als Experte.
Haftung des Rechtsanwalts für Fehler – von John Weseloh, Jurist
Bundesgerichtshof – versehentliche Selbstanzeige führt nicht zum Schadenersatz
Millionen von Gerichtsverfahren und Beratungen im Jahr werden durch die über 150.000 Rechtsanwälte in Deutschland für Mandanten geleistet. „Haftung des Rechtsanwalts für Fehler – von John Weseloh, Jurist“ weiterlesen
Ehrschutz im Internet – fünf Jahre Knast drohen!
Die Regulierung des Internets durch gesetzliche Maßnahmen beherrscht weiter die öffentliche Diskussion. Am 22.11.2018 hatte das Handelsblatt zu einem Expertengespräch „Hass mich leiser“ geladen.
Bisher versuchen Gerichte mittels des Telemedienrechts (§ 2 Abs. 1 TDG) und des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (seit 2018) und des Bürgerlichen Gesetzbuches erste Leitentscheidungen zu treffen.
Konsens bisher in der Rechtsordnung
Das Opfer muss selbst das Internet kontrollieren nach Rechtsverstößen und diese ggf. melden.
Es gilt das sonstige Recht der realen Welt auch in der virtuellen Welt („Übertragungsgrundsatz“)
Technische Dienstleister haften regelmäßig nicht für den Inhalt des Internets.
Erläuterungen zu dem Konsens
Grundsatz: Meldepflicht Es scheint sich durchzusetzen in der Rechtsordnung, dass nicht derjenige, der handelt Prüfungspflichten hat, sondern das Opfer hinweisen muss. Diese Idee wurde durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz übernommen. Hier muss ein Rechtsverstoß dem Netzwerk z.B. Facebook gemeldet werden. Gleiches verlangen die Gerichte z.B. bei Meldungen bei Google etc..
Beispiel: jemand sieht Nacktfotos (versehen mit hämischen Kommentaren) von sich im Netz, die der Nachbar vom Balkon aus gemacht hat, diesen Inhalt muss der Betroffene melden.
Übertragungsgrundsatz
Die eigene Internetreputation oder die des Unternehmens kann in Deutschland relativ leicht geschützt werden, wenn die Person oder Firma, die die Störungsmaßnahmen veranlasst, namentlich bekannt und greifbar ist. Es gilt der Übertragungsgrundsatz des Internetrechts. Das bedeutet, dass die Rechtsgrundsätze des Strafrechts, des bürgerlichen Rechts und des Presserechts im Speziellen auf das Internet übertragen werden können. Verleumder, Lügner, Betrüger etc. können so mittels einstweiliger Verfügungen und dem Strafrecht (insbesondere dem Beleidigungs- und Verleumdungsparagrafen entsprechend) in ihre Schranken gewiesen werden. Das dauert und kostet, funktioniert aber. Beispiele sind z.B. Verurteilungen wegen Volksverhetzung bei Facebook.
Beispiel: Wegen der Verbreitung der Nacktfotos kann der Betroffene den Nachbarn verklagen.
Haftung von technischen Dienstleistern
Technische Dienstleister haften regelmäßig nicht für den Inhalt des Internets. Das ergibt sich aus dem Telemediengesetz. Davon gibt es aber Ausnahmen.
Regelung durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Ziel des Gesetzes ist die Bekämpfung strafbarer Inhalte, vor allem von Äußerungsdelikten, in sozialen Netzwerken. Das Gesetz richtet sich dabei ausschließlich
und damit verengend an Betreiber großer Netzwerke, denen eine Reihe von sanktionsbewehrten Verpflichtungen bezüglich ihres Kontroll- und Beschwerdemanagements auferlegt werden; insbesondere müssen „offensichtlich rechtswidriges Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden. Entsprechende Verfahren waren von den Betreibern bis zum 1. Januar 2018 einzuführen.
Streitpunkte
Auch ein Jahr, nachdem erste Teile des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) in Kraft getreten sind, verstummt die Kritik an den darin enthaltenen Regeln für soziale Netzwerke nicht. Die Grünen fordern jetzt eine umfassende Veränderung.
Ziele der Grünen
Die Grünen im Bundestag führen aus: Nach extrem kontroverser öffentlicher Debatte trat am 1. Oktober 2017 das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) in Kraft.
FORDERUNGEN DER GRÜNEN ZUR VERBESSERUNG
Der gesetzlich vorgeschriebene Transparent-Bericht sei nicht ausreichend. Die Meldeverfahren wegen Verstößen seien zu kompliziert. Außerdem müssen sich ein Bürger wehren können, wenn ein Beitrag zu Unrecht gelöscht worden sei. Dazu seien verschiedene Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, des Telemediengesetzes und der Prozessordnungen notwendig.
Fazit: die Grünen im Bundestag fordern zu Recht eine grundsätzliche Überarbeitung des Rechts des Internets und legen hierzu einen ausgewogenen Plan vor.
ARAG stellt mit Prof. Dr. Dirk Heckmann ein neues Gesetz vor – Diskussion in Berlin
Ein Persönlichkeitsrechtsschutzgesetz als soll das NetzDG ablösen. Idee z.B.: besonders schwere Ehrverletzung im Netz. Wenn bei dem Beispiel aufgrund der hämischen Kommentare und der Nacktfotos das Opfer Selbstmord verübt könnte fünf Jahre Haft herauskommen. Neu wäre dann die besonders schwere Ehrverletzung im Netz. Opfer sollen ähnlich wie in dem Vorschlag der Grünen besser geschützt werden.
Im Telemediengesetz soll geändert werden, dass „sämtliche Diensteanbieter nicht Richter spielen, sondern technische Lösungen bieten sollen“. Sie müssten demnach einen Melde-Button bieten für sämtliche Formen der Beleidigung und anderen Nutzern den Hinweis geben, dass sie haften könnten, wenn sie den markierten Beitrag kommentieren oder teilen. Die Verstöße sollen direkt an die Staatsanwaltschaft gemeldet werden.
Musterklagengesetz, Kapitalanlagenmusterklagengesetz, Teilklage, Sammelklage – wie ist die Rechtslage ab dem 01.11.2018
Der Beitrag erklärt die Unterschiede der neuen Musterklage „Musterklagengesetz, Kapitalanlagenmusterklagengesetz, Teilklage, Sammelklage – wie ist die Rechtslage ab dem 01.11.2018“ weiterlesen
Rechtliche Diskussionen über das Recht des Internets – NetzDG
Das Internet ist ein hohen Maße rechtlich relevanter Raum „Rechtliche Diskussionen über das Recht des Internets – NetzDG“ weiterlesen
Einstweilige Verfügungen müssen gesetzeskonform und fair ergehen – Bundesverfassungsgericht mahnt – Presserecht
Das Bundesverfassungsgericht nimmt aktuell zwei Verfassungsbeschwerden zum Anlass, die laxe Praxis von Gerichten im Bereich Presserecht zu rügen.Die Landgerichte gingen zu Lasten der Journalisten zu weit. „Einstweilige Verfügungen müssen gesetzeskonform und fair ergehen – Bundesverfassungsgericht mahnt – Presserecht“ weiterlesen