Datenschutzgrundverordnung – gilt auch für den Konzern META – Strafe von 390 Millionen Euro festgelegt

Die irische Aufsichtsbehörde übt Druck auf das Geschäftsmodell von Meta aus, weil das Unternehmen eine Geldstrafe in Höhe von 390 Millionen Euro für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zahlen muss.

Die Datenschutzgrundverordnung regelt europaweit einheitlich den Datenschutz seit Mai 2018.

Der irische Datenschutzbeauftragte hat die amerikanischen Internetgiganten mit einer Geldstrafe belegt. Meta muss Facebook 210 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die DSGVO zahlen. Wenn Instagram gegen ähnliche Bestimmungen verstößt, wird es das Unternehmen 180 Millionen Euro kosten. Als zusätzliche Auflage muss Meta seine Dienste in der EU ohne personalisierte Werbung anbieten.

Vorausgegangen waren Diskussionen zwischen der EU und Irland über die Höhe einer angemessenen Sanktion.

„Betrügerische“ Einwilligung

Konkret geht es um einen Kniff, mit dem Meta hoffte, die DSGVO umgehen zu können. Unmittelbar vor Inkrafttreten der Vorschriften im Mai 2018 hat das Unternehmen aufgehört, die Nutzer um ihre Zustimmung zur Nutzung ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke zu bitten. Stattdessen hat Meta personalisierte Werbung zu einem obligatorischen Teil der gegenseitigen Verpflichtungen gemacht, die in seinen A&B-Bedingungen dargelegt sind.

Der Europäische Datenschutzausschuss hat jedoch klargestellt, dass eine informierte Zustimmung erforderlich ist, bevor personenbezogene Daten für Marketingzwecke verwendet werden dürfen, so dass eine in die AUP eingefügte Vertragsklausel unangemessen wäre.

Facebook und Instagram ohne gezielte Werbeanzeigen

Als Folge des DSGVO-Beschlusses muss Meta seine Nutzer künftig explizit und transparent um Erlaubnis bitten, ihre Daten für Werbezwecke zu nutzen. Außerdem können Unternehmen nicht einfach personalisierte Werbung in ihre Produkte und Dienste einbauen, ohne vorher die Zustimmung der Nutzer einzuholen.

Die Auswirkungen sind jedoch noch unklar, z. B. ob Facebook die Nutzung der Dienste weiterhin zulassen muss, auch wenn die Nutzer der Überwachung ihrer Aktivitäten durch Facebook widersprechen. Dies könnte zu einem empfindlichen Einkommensrückgang für Meta geführt haben. Es ist zum Beispiel möglich, dass Meta in nicht allzu ferner Zukunft eine trackingfreie, aber teurere Version seiner Dienste herausbringt, ähnlich wie es einige Online-Medien anbieten. Damit würde die Freiwilligkeit der Zustimmung zur tracking-finanzierten Version zumindest formal wiederhergestellt.

German procedural law – who wins lawsuits or why is there so much lying in court?

Dr. Schulte Warnung vor Betrug

Who wins court cases? The clever lawyer with the law book in his hand? Or the one who has convincing „evidence“?

Does the outcome of trials depend on the conviction of the judge and not on legally perfect work? Many legal disputes are not about difficult interpretations of the law, but about the evidence. This realization is common knowledge in legal circles.

Testimony is important to the outcome of trials. The judge was not on the scene and must decide in the courtroom. The author still darkly remembers his religion teacher from school saying, „Children, nowhere is there so much lying as in court.“ We school children were shocked by the evil world of adults. Is the thesis of the religion teacher true?

Is it true? The concept of truth in German law must be defined.

What is the basis of the judicial decision? What must the judge investigate? What is the issue in the case?

There are two different ways for the court to approach an event retrospectively: the official investigation principle or the principle of bringing the case to court.

Official investigation

The official investigation principle means that the judge is called upon to clarify facts ex officio and to make inquiries and inquiries. The judge must clarify the facts that are relevant to the decision. This principle governs, for example, criminal proceedings (regulated here in Section 244(2) of the Code of Criminal Procedure). „Here the judge runs to the buffet and eats his way through all the drinks, sauces and food.“ The judge asks and asks and asks to find out the facts of the case.

Principle of Beibring

In civil litigation, the principle of Beibring applies. If someone wants the judge to decide, he must present and produce the facts. In the Civil Procedure Code, i.e. in disputes between citizens, this principle applies. This principle of submission states that in making a decision, the court takes into account the facts brought to the case by the parties. Here, the judge does not have to ask big questions, but must rely primarily on what the parties present. „The judge sits in the restaurant and eats the dish that the waiter serves the judge.“

Who is officially allowed to lie?

Example: Wuppertal, on 01.03.2019, the defendant or respondent goes into the public toilet at the town hall and smears the walls with felt pens. In terms of criminal law, this is damage to property. In the civil case, the owner of the facility wants compensation for the cleaning costs.

Unlike in criminal proceedings, where the defendant or accused can lie in his or her favor, in civil proceedings the parties must give the circumstances „completely and in accordance with the truth“ in accordance with Section 138 of the Code of Civil Procedure.

So in criminal proceedings, the defendant is allowed to lie and the judge must always keep asking. Judge: „Defendant, were you in the public toilet at the town hall on Monday, 01.03.2019 and smeared the walls there with a felt-tip pen?“ Defendant: „Nope, I can’t write, I don’t have a pen and I wear diapers. I wasn’t in the bathroom at the town hall!“ He is lying and that is officially allowed.

In civil proceedings, no one is allowed to lie. That would be the case if the defendant had been sued in the local court by the owner of the toilet. Then he would have to speak the truth. If he is sued for payment of 20 € cleaning costs? Whether a defendant speaks the truth? Requires that other sources of knowledge are used for the court.

So: defendants lie and parties in civil proceedings lie (although they are not allowed to).

Witnesses are important

Important sources of knowledge for courts are, in addition to documents, the visual inspection, the testimony of witnesses.

This is where the crux begins. The witness can rarely present the facts truthfully. Often it is because the events are far in the past. The events are presented as certain, although the witness can hardly remember them. Witnesses are rarely objective, err or lie.

The witness in civil proceedings is also admonished to be truthful and advised that he or she may have to swear to the testimony (Section 395(1) of the Code of Civil Procedure). How a judge evaluates the witness’s testimony is at his discretion (Section 286 of the Code of Civil Procedure). The judge decides whether the witness is credible and whether his testimony is credible. However, it is difficult for a judge to recognize when a witness is telling the truth and when he is lying.

Why is the lie not recognized?

Does the error begin in legal education? How are future judges prepared? During their studies, they work on a fully clarified set of facts, and during their legal training they question witnesses a few times?

No wonder that a judge cannot properly evaluate the behavior of the witness and the nature of the testimony. Are witnesses‘ testimonies wrongly evaluated?

Even if witnesses do not lie intentionally, human memory cannot be relied upon one hundred percent. Is the course of events reliably reconstructed? Much depends on the concentration on the course of events. Memory gaps occur, various details are omitted. This gives the judge a distorted picture of the decisive events.

The perceptive faculty varies from person to person. The perceptive faculty depends on the current state, age and concentration on certain events. Details are misperceived, for example, which could be of importance for the clarification of the facts. Witnesses may mishear, visually deceive, confuse people and their names. Let’s take a traffic accident as an example. This usually happens so quickly that a person can hardly grasp all the events correctly. Rather, he grasps individual parts of the event and from this he unconsciously forms the „overall event“.

Numerous researches have been carried out on this subject. They showed that events, directly interpreted by people, are often connected with other circumstances and only then stored. Later the events are brought back distorted.

False statements

Of course, false statements are prosecuted in court. The untruth must be proven. This proves to be problematic, especially if the testimony is the only evidence or it is testimony against testimony. The parties know this before the trial begins and can prepare themselves for it.

The problem is well known in legal circles, but a satisfactory solution has not yet been found. What would be a better solution?

Questioning techniques, whether the witness is lying?

Above all, it depends on the right questioning. Numerous researches in this field found out that asking about details of a certain event makes liars stall. Lying stories are built chronologically. The lying witness has been well trained on the specific questions about the facts in dispute. He wants to get rid of the prepared answers quickly. When asked unexpected questions about the weather or details about the defendant’s clothing, liars expose themselves.

Blank questions such as „what happened?“ are designed to get the witness to provide further, uninfluenced information. Trigger questions bring the respondent to a specific topic, e.g., „How did this conversation come about?“ First, the witness reports himself without being interrupted. Then the interviewee should continue with the additions. As long as possible, „W“ questions should be asked „Who?“, „How?“, „Where?“, „Why?“, „Why?“. The interrogator can tell if the truth is being told by answering situational questions, asking unexpected questions on incidental topics. Liars can answer these with difficulty; they do not have „real memories.“

A big mistake: asking negative questions. Lying is easier if the questions are answered only with „no“ or „yes“. Do not tie several questions together, this will confuse the witness and they will not give an extensive answer to all the questions. „If the questioning technique seems plausible, it is difficult even or especially for experienced lawyers or jurists to implement it practically. After all, every interview situation turns out differently and every interviewee reacts differently to certain questions.“

Evaluation: focus – investigation – assessment

According to the established case law of the Federal Supreme Court, the judge’s focus in the evaluation should be on determining the accuracy of the statements rather than the credibility of the person giving the testimony.
„Rather, it is a matter of assessing whether statements related to a specific event are accurate, i.e. correspond to an actual experience“ (BGH judgment of July 30, 1999 – 1 StR 618/98).
There are no persons who generally tell the truth or generally lie. This cannot be determined on the basis of professional or social reputation. The rule is not that the wife of the defendant lies in his favor.

An unequal relationship in litigation occurs when, for example, large firms and small firms face each other. Large companies with many employees can often call several witnesses, while the small business owners are already represented as a party in the lawsuit.

Is the judge guided in the examination by unconscious sympathy or antipathy to the witness? According to the standard work „Technique and Tactics of Interrogation“, judges Wendler and Hoffmann have been able to establish that sympathy, same origin, belonging to the same social class have an effect on the willingness to question statements less. Tests proved that a skinhead was asked more follow-up questions than a pretty young woman, with the same statement. Also, the statements of people from other cultural backgrounds are more often treated with skepticism.

Credibility – Assertion – Statements

The question of the motivation of the witness can be included in the considerations of the credibility of the witness (BGH in its decision of 30.07.1999, Ref.: 1 StR 618/98. However, these determinations should not be made across the board. The principle of free evaluation of evidence (§286 ZPO), which states that the court has to evaluate the evidence without fixed rules in each individual case, should not be forgotten!

As an indication that speaks for the truth of the statement, the self-incrimination is recognized in the jurisdiction. Deliberately false statements have a self-incriminating effect. Differently intentionally wrong testifying witnesses try to represent themselves favorably and positively.

Practitioners found that lying persons exaggerate in their presentation in order to be able to convince the judge in this way. A statement that sounds certain is believed more than one that sounds less certain.

In their book, judges Wendler and Hoffmann point out that lying witnesses have a limited ability to judge whether what they have described in court is sufficient to achieve the goal of the trial. That is why liars say more to „convince.“ Often, what is said „too little“ speaks to the truth. If it is too little for the judges and they demand an „exact description“, the liar will respond and „improve“ again. If the witness does not make these „additions“, the truth of the statement can be assumed.

Honest persons should be able to admit memory deficiencies in their statements, while false witnesses avoid this. Body language is a cognitive tool for judges. It is not the characteristics such as nervousness or avoidance of eye contact that are important. Rather, it is the unconscious signals that are crucial. However, interpreting body language is difficult in practice. Some behaviors can be interpreted ambiguously or have other reasons. A person may be internally agitated for other reasons.

Conclusion:

„The bottom line is that witnesses do not need to testify alone, they need to be convincing.“ The witness must provide good, credible testimony. The lawyer can have as good legal knowledge as he may have here, in the end the probative value plays the decisive role and here the witness is the key figure.

Cyber attack ransomware – second best solution

In contrast to other forms of cyber attack, ransomware attacks appear to have a relatively straightforward resolution: pay the attackers the requested ransom. One in five German businesses had to make this call last year. Hiscox Cyber Readiness Report 2022 research shows that only slightly more than half of the firms worldwide that paid a ransom were able to fully recover their data, suggesting that this „solution“ is often a dead end.
34% were only partially successful in reconstructing their data, while 15% were unable to do so at all. The average ransom paid by a German company is roughly 46,000 Euros, making it the most sum paid by any country. „The math seems straightforward: information may be obtained for payment. There seems to be a lot in favor of paying the ransom immediately in order to avoid days of business delays „according to Gisa Kimmerle, Head of Cyber at Hiscox Germany.
„However, our Cyber Readiness Report data demonstrates conclusively that paying ransom is risky business. However, even after recovering their data, just under half of the organizations who paid had to start from scratch and rebuild their systems. So, in our opinion, it’s best not to pay hackers. Instead of becoming subject to blackmail in the first place, businesses should increase cyber resilience through timely security updates, awareness measures for staff, and ransomware-proof backups. Cyber insurance makes a lot of sense for the remaining risk, as businesses will be helpless in the face of a cyber assault without a dependable partner who can provide assistance in areas like as IT security, data protection, and crisis PR. Therefore, high-quality assistance services must be a foundational component of any cyber coverage designed for the long haul.“

Grundsteuerreform – Berliner Behörde hält kostenfreie Lösung bereit, die allerdings geheim bleiben soll

Gastbeitrag von Thomas Friese, Immobilienexperte, Berlin/Oldenburg in Niedersachsen.

Allgemeine Unruhe herrscht bei Millionen Immobilieneigentümern in Deutschland. Die Grundsteuerreform zwingt alle Eigentümer ihre Daten zu aktualisieren und aktiv zu werden. Ansonsten drohen Strafen und Zwangsgelder.

Kaum taucht ein Problem auf, gibt es auch schon Heerscharen von kostenpflichtigen Helfern, die teuere Computerprogramme verkaufen oder als Steuerberater gegen Entgelt den Immobilieneigentümern helfen wollen.

Das ist alles unnötig, denn unter https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ stellt die Bundesrepublik Deutschland ein kostenfreies Hilfetool zur Verfügung. Hier geht das schnell und einfach und dann auch ohne die nervige und aufwendige Anmeldung bei dem System ELSTER.

Nur darf dieses kostenfreie Hilfetool nicht beworben werden oder wird geheim gehalten. Grund: die Grundsteuer ist eine Landessteuer und die eifersüchtigen Bundesländer möchten nicht, dass die Bundesrepublik Deutschland ihnen in die Regierungsgeschäfte eingreift. Dabei spielt es offenbar keine Rolle, ob das dem Bürger schadet oder nicht.

Jedenfalls – so Gott will – steht das Tool https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ zur Verfügung und sollte genutzt werden.

 

Gastbeitrag von

Thomas Friese
Unter den Eichen 108a
Nähe Botanischer Garten
12203 Lichterfelde, Berlin

Tel.: +49 172 3801981
E-Mail: frieseberlin@aol.com

Reputationsrecht – Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von Hetzeopfern im Internet

Am Beispiel der Politikerin Renate Künast hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte der Opfer von Hetze (Beleidigungen und Verleumdungen im Internet) gestärkt. Ein Überblick aus Opfersicht von Thomas Schulte.

Keine Klarnamenpflicht – jeder kann sich im Internet verstecken

Mangels Klarnamenpflicht hat sich das Internet weiter Richtung Hölle entwickelt.  Hinter Nicknames wie Horst123Ami wird gehetzt, gelogen und verdammt. Menschen werden bedroht, es wird zu Straftaten aufgerufen. Die Täter glauben, sie könnten sich verstecken und aus dem Dunkeln des Netzes handeln. Der Mensch ist nicht gut, sondern böse, könnte man meinen.

Auf der Straße würde sich niemand trauen, sich so zu verhalten

Während auf der Straße niemand Frau Renate Künast so angehen würde wie im Internet, fallen dort offenbar alle Grenzen. Frau Künast steht nur als Beispiel für diese Verrohung. Jeder kann allerdings Opfer werden.

Schutz vor Hetze bei großen Dienstleistern

Gerade während der letzten Jahre verschlimmerte sich die Hetze. Deshalb wurde ab dem 01.02.2022 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verschärft. Die Internet-Riesen wie beispielsweise Facebook oder Youtube müssen Straftaten  gegenüber dem Bundeskriminalamt melden und solche Hetzbeiträge löschen.  Beim Bundeskriminalamt rechnet man mit 150.000 Strafverfahren pro Jahr.

Täter werden so bekannt

Nur wenn der Täter bekannt ist, kann er auch bestraft werden. Dafür sind dann die Amtsgerichte zuständig, wenn eine Straftat wie beispielsweise die Äußerung: „Dr. Thomas Schulte hat am 01.04.2021 die Oma Gerda um 10.000 € betrogen!“  bewertet wird. Es handelt sich um eine Verleumdung, die als Straftat nach § 187 Strafgesetzbuch regelmäßig bei Gericht mit einer erheblichen Geldstrafe beantwortet wird.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gilt allerdings nicht für alle Internetanbieter, sondern in Deutschland nur für fünf große Marktteilnehmer, die regelmäßig mehr als zwei Millionen Nutzer haben.

Ein anderer Weg um an den Täter außerhalb des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes heranzukommen ergibt sich aus dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz.

Neben dem Strafrecht steht dann das Zivilrecht

Opfer von Hetze haben Anspruch auf Einsicht in die Strafakte. Über den Umweg einer Akteneinsicht beim Strafgericht und der Staatsanwaltschaft erfährt dann das Opfer den Namen und Adresse des Täters. Dann kann das Opfer von Hetze  vor dem Zivilgericht zusätzlich Schadenersatz und Unterlassung vom Täter fordern. Das wird teuer für den Täter, denn dieser haftet.

Wie hilft das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz Opfern von Hetze im Internet?

Die Politikerin Frau Künast wollte über einen anderen Weg herausfinden, wer denn hinter dem „Horst1393r99494“ steckt, um sich zu wehren. Denn für alle Anbieter im Internet gilt:

Nach § 14 Abs. 3 Telemediengesetz a. F. (nunmehr § 21 Abs. 2 und 3 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes) muss ein Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über die bei ihm vorhandenen Bestandsdaten erteilen, soweit dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte erforderlich ist. Für diese Auskunftserteilung war eine vorherige gerichtliche Anordnung erforderlich.

Also kann ein Opfer über das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz von einem Diensteanbieter (Internetbetreiber aller Art) Auskunft verlangen und dann tätig werden in Sinne von Strafverfolgung und Unterlassung und Schadenersatz.

Worum ging es jetzt beim Bundesverfassungsgericht?

In Sachen Künast ging es vor dem Bundesverfassungsgericht nicht um das grundsätzliche Auskunftsverfahren. Frau Künast hatte sich gegen die Berliner Gerichtsentscheidungen gewehrt. Welche Art von Hetze und Beleidigungen muss eine Politikerin hinnehmen? Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass nochmals sorgfältig geprüft werden muss durch die Berliner Gerichte. Diese müssen prüfen, was nun zulässige Äußerungen zur Beurteilungen von Politikern sind und was an „Unsachlichkeit“ ertragen werden muss. Die Beurteilungen dieser Fragen sind kompliziert und auch Moden unterworfen. Es ist immer schon schwierig gewesen zu entscheiden, weil gerade in einer Demokratie Meinungsfreiheit extrem wichtig ist. Die Meinungsfreiheit ist gut; diese findet ihre Grenze in den Rechten von Betroffenen, die nicht beleidigt oder verleumdet werden dürfen. Dazu zählen auch Drohungen. Auch die Gemeinschaft ist schutzwürdig, deshalb sind Straftaten gegen den öffentlichen Frieden im Internet nicht hinzunehmen.

Tipps aus Opfersicht

Wer Opfer ist, muss sich selber wehren. Falls der Täter bekannt ist, kann sofort gehandelt werden. Dann gilt, dass es keinen Unterschied macht, ob das Opfer im Park beim Sonntagsspaziergang beleidigt wird oder im Internet. Das Presserecht und das Recht des Strafrechts zum Verbot von Beleidigungen, Hetze und übler Nachrede gelten auch im Internet. Neben der staatlichen Strafe können Schadenersatz, Unterlassungsansprüche und so weiter geltend gemacht werden.

Falls der Täter sich in der Masse des Internets versteckt, besteht über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz eine Möglichkeit den Täter zu identifizieren. Nur wenn der Täter identifiziert ist kann er zur Rechenschaft gezogen werden. Dann gilt nicht mehr: „Im Dunkeln lässt sich gut munkeln.“

 

 

Gerichtsverfahren – nirgendwo wird so viel gelogen, wie vor Gericht!

Manfred Ahlers aus Stade ist sauer, warum?

Ein gerechtes Urteil kann nur auf einem Sachverhalt beruhen, der inhaltlich stimmt und von dem Gericht erkannt wurde. Das ist leider nicht immer der Fall. Frust ist die Folge, weil Fehlurteile von den Opfern nur schwer hinzunehmen sind.

Beispiel Manfred Ahlers: Niemand brummt gerne drei Jahre im Gefängnis Brunsbüttel für einen Banküberfall bei der Sparda Bank an der Alster in Hamburg, den er nicht begangen hat. Manfred Ahlers wurde vom Landgericht Hamburg verurteilt. Rechtsmittel waren nicht erfolgreich. 

Wenn man grundsätzlich davon ausgeht, dass Fehlurteile zu vermeiden sind ist es also Ziel der Gerichtsverfahren möglichst den Sachverhalt richtig zu erfassen.

Sachverhalt richtig erfass, das ist nicht einfach.

Drei Gründe:

  1. Die Richter waren nicht vor Ort und müssen sich auf Beweise wie Zeugen und so weiter verlassen.
  2. Die Gerichte verstehen den Sachverhalt nicht richtig.
  3. Die Beweise (Zeugen lügen wie gedruckt) sind falsch.

Beispiel: Die Erna Ahlers hat als Ehefrau vor Gericht gelogen und gesagt, sie habe ihren Mann Manfred zur Bank gefahren, er sei hereingegangen mit einer Maske und habe später viel Geld gehabt. Das Gericht glaubt der Zeugin und verurteilt ihren Mann Manfred Ahlers, zumal er kein Alibi hat und auf den Fotos der Überwachungskamera seine Statur dem wirklichen Täter ähnelt.

Ob Ahlers übrigens einen cleveren Rechtsanwalt hat oder nicht, spielt nicht so sehr eine gewichtige Rolle. Zeugenaussagen sind wichtig für den Ausgang der Prozesse. Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob die lügende Erna Ahlers nun der Deutschen Bank Schadenersatz wegen des Geldes vor dem Zivilgericht Landgericht Hamburg oder vor dem Strafgericht verschafft.

Die Entscheidung trifft das Gericht

Der Richter war nicht vor Ort und muss im Gerichtssaal entscheiden. Egal ob Richterin, Richter, Geschworener oder Entscheidungsautomat: Es geht um den Sachverhalt und meist um Zeugenaussagen.

Anders als im Strafverfahren, bei dem der Angeklagte oder Beschuldigte zu seinen Gunsten lügen kann, müssen die Parteien im Zivilprozess gemäß § 138 ZPO die Umstände „vollkommen und der Wahrheit gemäß“ abgeben.

Im Beispiel bedeutet dies: Ahlers hätte also ein Alibi erfinden können, selbst wenn er der Täter gewesen wäre. Alle anderen müssen immer die Wahrheit sagen. Also im Strafprozess darf der Angeklagte lügen und der Richter muss immer weiter fragen.  Er lügt und das ist offiziell erlaubt.

Im Zivilprozess darf niemand lügen.  Also: Angeklagte lügen und Parteien im Zivilprozess lügen (obwohl sie es nicht dürfen).

Wichtige Erkenntnisquellen für Gerichte sind neben Urkunden, dem Augenschein, die Zeugenaussagen.

Hier fängt die Krux an. Der Zeuge kann selten den Sachverhalt wahrheitsgetreu darstellen. Oft liegt es daran, dass die Geschehnisse weit in der Vergangenheit liegen. Die Geschehnisse werden als sicher dargestellt, obwohl der Zeuge sich kaum daran erinnern kann. Zeugen sind selten objektiv, irren oder lügen.

Auch der Zeuge im Zivilprozess wird zur Wahrheit ermahnt und darauf hingewiesen, dass er unter Umständen die Aussage zu vereidigen habe (§ 395 Absatz 1 ZPO). Wie ein Richter die Zeugenaussagen würdigt, steht in seinem Ermessen (§ 286 ZPO). Der Richter entscheidet darüber ob der Zeuge glaubwürdig und ob seine Aussage glaubhaft ist. Für einen Richter ist es allerdings nur schwer erkennbar, wann ein Zeuge die Wahrheit sagt und wann er lügt.

Weshalb wird die Lüge nicht erkannt? 

Beginnt der Fehler in der juristischen Ausbildung? Wie werden zukünftige Richter vorbereitet? Während des Studiums wird an einem vollständig aufgeklärten Sachverhalt gearbeitet, im juristischen Vorbereitungsdienst werden ein paar Mal Zeugen befragt?

Kein Wunder, dass ein Richter das Verhalten des Zeugen und die Art der Aussage nicht richtigerweise bewerten kann. Werden Zeugenaussagen falsch gewürdigt?

Auch wenn die Zeugen nicht absichtlich lügen, ist auf das menschliche Erinnerungsvermögen nicht hundertprozentig Verlass. Wird ein Tathergang zuverlässig rekonstruiert? Vieles hängt von der Konzentration auf den Handlungshergang ab. Erinnerungslücken entstehen, verschiedene Details werden ausgelassen. Dem Richter wird damit ein verfälschtes Bild über die entscheidenden Geschehnisse vermittelt.

Regelmäßig haben Amtsgerichte einige Spielzeugautos für Prozesse. Allerdings nicht um Kindern, denen langweilig ist, eine Spielpause zu ermöglichen, sondern um Zeugen ein Spielzeugauto in die Hand zu drücken und zu sagen: Nun zeigen Sie mal, wie ist das Auto gefahren. 

Das Wahrnehmungsvermögen ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Das Wahrnehmungsvermögen hängt vom aktuellen Zustand, Alter und der Konzentration auf bestimmte Geschehnisse ab. Details werden beispielsweise falsch wahrgenommen, die für die Sachverhaltsaufklärung von Bedeutung sein könnten. Die Zeugen können sich verhören, optisch täuschen, Personen und deren Namen verwechseln. Nehmen wir als Beispiel einen Verkehrsunfall. Dieser geschieht normalerweise schnell, dass ein Mensch kaum alle Geschehnisse richtigerweise erfassen kann. Vielmehr erfasst er einzelne Teile vom Geschehnis und daraus bildet er unbewusst das „Gesamtgeschehen“.

Zu diesem Thema wurden zahlreiche Forschungen durchgeführt. Sie ergaben, dass Geschehnisse, direkt von den Menschen interpretiert, oft mit anderen Umständen in Verbindung gebracht und erst dann gespeichert werden. Später werden die Geschehnisse verfälscht wiedergebracht.

Falschaussagen

Natürlich werden Falschaussagen vor Gericht strafrechtlich belangt. Erwiesen werden muss die Unwahrheit. Gerade das erweist sich als problematisch, vor allem wenn die Zeugenaussage das einzige Beweismittel ist oder es Aussage gegen Aussage steht. Dies wissen die Parteien vor Prozessbeginn und können sich darauf einstellen.

Das Problem ist in den Juristenkreisen bekannt, eine bessere Lösung wurde noch nicht gefunden.

Fragetechniken, ob der Zeuge lügt?

Vor allem kommt es auf die richtige Fragestellung an. Zahlreiche Forschungen in diesem Bereich ergaben, dass das Fragen über Details zu einem bestimmten Geschehnis die Lügner ins Stocken bringen. Gelogene Geschichten werden chronologisch aufgebaut. Der lügende Zeuge ist gut auf die konkreten Fragen zum streitigen Sachverhalt geschult worden. Die vorbereiteten Antworten will er schnell loswerden. Bei unerwarteten Fragen zum Wetter oder Details über die Kleidung des Beklagten enttarnen sich die Lügner.

Leerfragen wie z.B. „was ist passiert?“ sollen den Zeugen dazu bringen, weitere, unbeeinflusste Auskünfte zu erteilen. Anstoßfragen bringt den Befragten auf ein konkretes Thema, z.B. „Wie ist es zu diesem Gespräch gekommen?“ Zuerst berichtet der Zeuge selber, ohne unterbrochen zu werden. Dann sollte die befragte Person die Ergänzungen fortführen. Möglichst lange sollten „W“ Fragen gestellt werden „Wer?“, “Wie?“, „Wo?“, „Warum?“, „Weshalb?“. Ob die Wahrheit gesagt wird kann der Vernehmer an der Beantwortung von Situationsfragen erkennen, indem unerwartete Fragen zu nebensächlichen Themen gestellt werden. Lügner können diese mit Mühe beantworten, sie verfügen nicht über „echte Erinnerungen“.

Ein großer Fehler: Verneinende Fragen zu stellen. Lügen ist einfacher, wenn die Fragen nur mit „nein“ oder „ja“ beantworten werden. Nicht mehrere Fragen aneinander knüpfen, dadurch wird der Zeuge verwirrt und gibt nicht auf alle Fragen eine ausgiebige Antwort. „Wenn die Befragungstechnik einleuchtend erscheint, ist es auch oder vor allem für erfahrene Rechtsanwälte oder Juristen schwer, diese praktisch umzusetzen. Schließlich gestaltet sich jede Befragungssituation anders und jeder Befragte reagiert auf bestimmte Fragen anders.“

Bewertung: Schwerpunkt – Ermittlung – Beurteilung

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sollte der Richter bei der Bewertung den Schwerpunkt auf die Ermittlung der Richtigkeit der Angaben anstatt der Glaubwürdigkeit des Aussagenden legen.
„Es geht vielmehr um die Beurteilung, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben zutreffen, d.h. einem tatsächlichen Erleben entsprechen“ (BGH Urteil vom 30.07.1999 – 1 StR 618/98)
Es gibt nämlich keine Personen, die generell die Wahrheit sagen oder generell lügen. Dies nicht anhand der beruflichen oder gesellschaftlichen Reputation festgestellt werden. Die Regel ist nicht, dass die Ehefrau des Beklagten in seinem Sinne lügt.

Ein ungleiches Verhältnis bei der Prozessführung ist dann gegeben, wenn sich zum Beispiel große Firmen und kleine Unternehmen gegenüberstehen. Große Firmen mit vielen Mitarbeitern können oft mehrere Zeugen benennen, während die kleinen Unternehmer schon als Partei im Prozess vertreten sind.

Lässt sich der Richter bei der Vernehmung von der unbewussten Sympathie oder Antipathie zum Zeugen leiten? Die Richter Wendler und Hoffmann haben laut dem Standardwerk „Technik und Taktik der Befragung“ feststellen können, dass die Sympathie, gleiche Herkunft, die Angehörigkeit zur gleichen gesellschaftlichen Schicht Auswirkungen auf die Bereitschaft haben, Aussagen weniger zu hinterfragen. Tests erwiesen, dass einem Skinhead mehr Nachfragen gestellt worden sind als einer hübschen jungen Frau, bei gleicher Aussage. Auch werden die Aussagen von Menschen aus anderen Kulturkreisen öfter mit Skepsis behandelt.

Glaubhaftigkeit – Behauptung – Aussagen

Die Frage der Motivation des Zeugen kann in die Erwägungen über die Glaubhaftigkeit des Zeugen mit einfließen (BGH in seiner Entscheidung vom 30.07.1999, Az.: 1 StR 618/98. Allerdings sollten diese Feststellungen nicht pauschal vorgenommen werden. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§286 ZPO), der besagt, dass das Gericht die Beweise ohne feste Regeln im Einzelfall zu bewerten habe, sollte nicht vergessen werden!

Als ein Indiz, dass für die Wahrheit der Aussage spricht, wird in der Rechtsprechung die Selbstbelastung anerkannt. Bewusst falsche Aussagen haben eine selbstbelastende Wirkung. Anders versuchen sich intentional falsch aussagende Zeugen vorteilhaft und positiv darzustellen.

Praktiker stellten fest, dass lügende Personen bei ihrer Darstellung übertreiben, um auf diese Weise den Richter überzeugen zu können. Einer sicher klingenden Behauptung wird mehr Glauben geschenkt als einer sich weniger bestimmt anhörenden.

In ihrem Fachwerk weisen die Richter Wendler und Hoffmann darauf hin, dass die lügenden Zeugen begrenzt beurteilen können, ob das was sie vor Gericht geschildert haben ausreicht um das Prozessziel zu erreichen. Deswegen sagen Lügner mehr, um zu „überzeugen“. Oft spricht das „zu wenig“ gesagte für die Wahrheit. Ist es für die Richter zu wenig und sie verlangen eine „genaue Schilderung“ wird der Lügner darauf eingehen und nochmal „nachbessern“. Verzichtet der Zeuge auf diese „Ergänzungen“ kann eher von der Wahrheit der Aussage ausgegangen werden.

Ehrliche Personen sollen in ihren Aussagen Erinnerungsmängel zugeben können, während falsch aussagende Zeugen dies vermeiden. Die Körpersprache ist ein Erkenntnismittel für Richter. Dabei kommt es nicht auf die Merkmale wie Nervosität oder Vermeidung von Blickkontakt an. Vielmehr sind gerade die unbewussten Signale ausschlaggebend. Die Interpretation der Körpersprache ist in der Praxis allerdings schwierig. Manche Verhalten können mehrdeutig interpretiert werden oder andere Gründe haben. Eine Person kann aus anderen Gründen innerlich aufgewühlt sein.

Fazit:

„Als Fazit lässt sich feststellen, dass die Zeugen nicht alleine zu bezeugen brauchen, sondern überzeugen müssen.“ Der Zeuge muss eine gute, glaubhafte Aussage liefern. Der Anwalt kann hier über noch so gute juristische Kenntnisse verfügen, letztlich spielt die Beweiskraft die entscheidende Rolle und hier ist der Zeuge die Schlüsselfigur.

Tipps:

Nicht naiv sein und von sich auf andere schließen. „Da ich niemals lüge, wird wohl ein anderer auch die Wahrheit sagen.“ Nicht denken, dass das Gericht Lebensführungsfragen wichtig nicht: viele Menschen glauben, weil sie

  • gute Christen
  • gute Hindus
  • viel Gutes getan haben
  • alt sind
  • Eltern sind
  • beruflich viel leisten
  • Opfer sind
  • schlau sind

und so weiter und so weiter ein Anrecht hätten, dass ihnen geglaubt wird. Es kommt vielmehr auf die Situation der Aussage an und nicht auf „Lebensführungsschuld“.  Bekanntlich können auch

  • Bankräuber
  • Antichristen
  • Fremde
  • Dumme

die Wahrheit sagen.

Tipp: wer Opfer einer Lügen werden könnte sollte sich ausführlich auf die Vernehmung und den Gerichtsprozess vorbereiten. Man kann nur etwas aus dem Ärmel schütteln, was man vorher hineingetan hat, um die Lüge zu entlarven.

 

Reputationsschäden durch Schufa – Telefonverträge melden?

Code Programmierung / @Pixabay

Die deutschen Mobilfunkanbieter wollen an Datenübermittlung an die Schufa festhalten und wollen weiterhin an der von Datenschützern kritisierten Übermittlung von Kundendaten an Kreditauskunfteien wie der Schufa zwecks Scoring festhalten.

Scoring – was soll dat denn?

Wenn beim Stammtischgespräch der Name „SCHUFA“ fällt, verstummen selbst die bierseligsten Zeitgenossen. Die SCHUFA Holding AG (auch: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) hat in der Bevölkerung einen schlechten Ruf und über ihre Methoden kursieren die skurrilsten Geschichten.  Auf Basis von Kreditnehmermerkmalen wie „Kunde seit“, „Wohnort“, „Beruf“, „Sicherheiten“, aber auch „Alter“ werden Punkte vergeben, gewichtet und dann zu einer Bonitätis-Note zusammengefasst. Je kleiner der Scorewert (von engl. to score – punkten, score – Auswertung) ist, desto schlechter ist die Kreditwürdigkeit, umso höher ist das Ausfallrisiko. Dieser Gesamtscore soll die Vergabe von Krediten erleichtern. Ist die Bonität ausreichend, kann ein Kredit gewährt werden.

Datenweitergabe soll rechtlich unzulässig sein

Die Datenschutzkonferenz (Experten reden gemeinsam) von Bund und Ländern hatte im September 2021 gemeint, dass die Kunden ausdrücklich zustimmen müssen. Die Angelegenheit wird sicher gerichtlich geklärt werden müssen.

Bekanntlich hat die Schufa mehr Macht als die Schwiegermutter…

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Meldepflicht gemäß § 3a Netzwerkdurchsetzungsgesetz ab dem 01.02.2022 und so weiter

Reputationsschäden durch Hass, Beleidigungen und Verleumdungen werden stärker geahndet ab dem 01.02.2022.

Die Herausforderungen des Rechtsschutzes vor Beleidigungen und Verleumdungen und Hetze sind im Internet komplizierter als in der realen Welt. Beleidigungsstrafanzeigen und Unterlassungsverfahren, Schadenersatz und Strafverfolgung kennen die Gerichte seit Jahrhunderten.

Beispiel: Wenn Karl Meier über Sie behauptet,  sie seien ein Brunnenvergifter und diese Aussage in der Kneipe „Zur Linde“ am 31.01.2022 um 23.15 Uhr getätigt wird, kann ohne weiteres ein Verfahren eingeleitet werden. Täter, Tatort und so weiter sind bekannt.

Jetzt findet eine solche Behauptung von einem JoseFree bei FACEBOOK statt über Sie, dann wird es aber kompliziert. Niemand weiß, dass JoseFree Karl Meier ist. Facebook hebt die Hände und ruft: Wir sind technischer Dienstleister und haften nicht.

Die Herausforderungen des Internets sind insbesondere die Grundsätze, dass

  • Technik im Grunde unschuldig ist und
  • dass der Täter sich hinter der Verschleierung seiner Identität verstecken kann.

Was also tun?

Neue technische Entwicklungen fordern den Gesetzgeber heraus, der regelmäßig erst einmal eine Findungsphase beginnt und verschiedene Konzepte verbindet und versucht.

Erst einmal gilt natürlich der Grundsatz, dass der Staat möglichst effektiv arbeiten möchte und die Verantwortung auf den einzelnen delegiert. Jeder muss selber schauen, ob er Opfer von Hetze geworden ist. Außerdem versucht der Gesetzgeber gerade mit dem Konzept des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes die privaten Anbieter von Technik in die Pflicht zu nehmen. Technik angefangen von Strom bis hin zu Betreibern von Websiten werden also verantwortlich gemacht für das Handeln von Nutzern.

Rück den Namen des Täters raus – schnell und effektiv

Die Idee ist nun, dass die großen Anbieter von Netzwerken sich selber organisieren müssen und die Verschleierung der Identität abgeschafft wird.

Der Gesetzgeber hat die fünf größten Anbieter von sozialen Netzwerken in die Pflicht genommen. Diese Anbieter sozialer Netzwerke  müssen bestimmte strafrechtlich relevante Inhalte dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle mit IP-Adresse und Port-Nummer (§ 3a NetzDG n.F.) melden. Das Bundeskriminalamt schätzt ein, ob die übermittelten Inhalte auch tatsächlich in diesem Sinne strafrechtlich relevant sind. Falls diese Einschätzung positiv ausfällt, fordert es die bei dem Anbieter des sozialen Netzwerkes gespeicherten Daten an, soweit sie zur Identifizierung des Verfassers erforderlich sind. Dann geht es weiter an die Staatsanwaltschaften vor Ort.  Das Bundeskriminalamt erwartet über einhunderttausend Verfahren in dem Jahre 2022.

Auch kleine technische Dienstleister müssen den Hetzer nennen

Auch das Verfahren für Private, die über Hetzer Auskunft verlangen, wird vereinfacht. Hierzu wird das Telemediengesetz geändert. Dieses Auskunftsverfahren ermöglicht Opfern die Verfolgung der Ansprüche wegen Hetze gegenüber fast allen Internetanbieter.

Hass im Internet wirksam bekämpfen – Gesetzgeber nimmt neuen Anlauf zum 01.02.2022

Fünf große Plattformen im Internet werden in die Pflicht genommen: wie Kneipenwirte von Großdiskos müssen diese jetzt bei Hässlichenkeiten auf der Tanzfläche den renitenten Gast nicht nur rauswerfen, die Wunden des Opfers der Kneipenschlägerei verbinden, sondern den Täter auch der Polizei ausliefern.

Das Internet als Großraumdisko

Man muss sich das Internet wie eine Großraumdisko vorstellen: dort gibt es z.B. den Gastgeber Google oder Facebook (Meta) und so weiter. Der Gastgeber will nur eines: wenig Ärger, wenig Sicherheitspersonal beschäftigen und außerdem, dass die Gäste viel Trinken und Essen; ob sich die Gäste gegenseitig totschlagen, ist ihm egal. Nun häufen sich Verbrechen aller Art im Internet und Vater Staat überlegte, wie man damit umgehen soll.

Eine Idee war: betteln und auf Freiwilligkeit setzen, dass hatte nicht geholfen; dann gab es seit 2017 eine Bewerde- und Beobachtungspflicht von Gastgebern sowie eine Löschpflicht; neu ab dem 01.02.2022 im System: jetzt müssen Täter gemeldet werden, damit diese strafrechtlich belangt werden können.

Ob Gerichtsbeschwerden das Gesetz verhindern werden, ist fraglich: Facebook und Google haben im Juli 2021 Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln verlangt und wollen das Gesetz stoppen. (Az.: 6 L 1277/21 und Az. 6 K 3769/21). Sie halten die Meldepflicht für unverhältnismäßig und rechtswidrig. Das Gericht soll im Februar 2022 entscheiden, meldet Anwalt.de.

Zur Sache selbst: Wenn eine Plattform von mehr als zwei Millionen Nutzern genutzt wird, gilt dass die Anbieter neben den strafbaren Inhalten, den Nutzernamen sowie die ihm zugeordnete IP-Adresse samt Port und den Zeitpunkt des letzten Zugriffs. Betroffene Nutzer sollen erst nach vier Wochen darüber informiert werden.

Es gibt eine Zentralstelle beim Bundeskriminalamt, hier rechnet die Behörde mit 150.000 Verfahren pro Jahr. Gemeldet werden müssen insbesondere Hass-Straftaten.

Bewertung: wer mit den Nutzern Geld verdient, der muss auch für die Sicherheit sorgen. Schlussendlich gilt der Grundsatz: wer sich äussert muss auch die Haftung dafür übernehmen. Verstecken soll nicht mehr gelten.

Opferschutz muss vor Täterschutz gehen.