Klage in den Vereinigten Staaten von Amerika: Landgericht Cottbus urteilt zugunsten von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Deutschland / Berlin
„Amerikanische Prozesskosten in Deutschland einklagbar“ weiterlesen
Fachautor und Rechtsanwalt
Klage in den Vereinigten Staaten von Amerika: Landgericht Cottbus urteilt zugunsten von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Deutschland / Berlin
„Amerikanische Prozesskosten in Deutschland einklagbar“ weiterlesen
Der Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte ist seit 1995 zugelassen und wurde mehrfach – unter anderem von der Zeitschrift Capital und dem Handelsblatt – als erfahrener Rechtsanwalt genannt.
Eigentum mit Brief und Siegel! Notare stehen in unseren Landen für Sicherheit und haben ein hohes Ansehen als Amtsträger. Gibt es wirklich auch hier so genannte schwarze Schafe? Leider muss diese Frage mit einem „Ja“ beantwortet werden. Der Fokus liegt auf den Verbraucher, der besonderen Schutz genießt, deshalb musste sogar der Bundesgerichtshof entscheiden:
In seinem Urteil vom 07.02.2013, Aktenzeichen III ZR 121/12 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Urkundsbeteiligten nicht frei entscheiden können, ob die Regelung des § 17 Abs. 2 a S. 2 Nr. 2 Beurkundung gelten soll oder nicht. Von der zweiwöchigen Regelfrist kann nur dann abgewichen werden, wenn hierfür ein nachvollziehbarer Grund besteht. Der Zweck, nämlich der Schutz des Verbrauchers, muss erfüllt sein. Ist dies nicht der Fall und ist die Frist noch nicht abgelaufen, so hat der Notar aufgrund seiner Amtspflichten die Beurkundung abzulehnen. Macht er dies nicht, kann er sich schadensersatzpflichtig machen.
Die Norm des § 17 Abs. 2 a S. 2 Nr. 2 Beurkundung sieht eine verbraucherschützende Regelung vor, indem der Notar das Beurkundungsverfahren so gestalten soll, dass der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhält, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen. Hierfür soll der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts in der Regel zwei Wochen vorher zur Verfügung gestellt werden.
Welchen Zweck beinhaltet die notarielle Beurkundung?
Der Gedanke des Gesetzgebers ist, dass mit der Formvorschrift und er Einschaltung des Notars als Amtsträger ein Risikoschutz für beide Vertragsparteien bestehen soll. Außerdem bezweckt die notarielle Beurkundung, dass den Vertragsparteien die Bedeutung des Geschäftes bewusst zu machen gilt und Geschäftsunerfahrenen durch die „Kontrollinstanz“ Notar einen gewissen Schutz zu bieten.
Der Hintergrund dieser Regelung lässt sich anhand der sogenannten Schrottimmobilien-Fälle gut verdeutlichen:
Die Wirtschaft boomt, auch die Verkäufer von Eigentumswohnungen, die als Kapitalanlagen gelten, schließen in der Immobilienbranche tagtäglich erfolgreiche Geschäfte ab. Viele dieser Verkäufer sind Experten haben somit oftmals tagtäglich mit Notaren zu tun. Aber für den durchschnittlichen Verbraucher kommt der Abschluss eines notariellen Kaufvertrages hingegen oftmals nur ein einziges Mal im Leben vor, er kennt sich nicht wirklich aus. Dies bedeutet gegenüber dem Verbraucher ein nachteiliges Kräfteverhältnis aufgrund überlegenen Wissens und Erfahrung der Unternehmen des Verkäufers.
Doch leider lässt sich in der alltäglichen Geschäftspraxis jedoch beobachten, dass die Regelfrist selten eingehalten wird. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte „Aus der Praxis und in einer Vielzahl von Fällen kann ich berichten, dass die Verbraucher, Käufer direkt im Anschluss an das erste oder zweite Beratungsgespräch durch den Berater zum Notar begleitet wurden. Dieser drängt zur Eile, da es sich um eine einmalige Chance handele und es noch andere Interessenten gebe. Der Notartermin wurde dabei bereits hinter dem Rücken des Käufers vorbereitet. Die meisten Käufer fühlen sich überrumpelt und eingeschüchtert. Ohne den Kaufvertrag in Ruhe studiert haben zu können, unterschreiben sie aufgrund des situativen Drucks und weil sie den Notar eben als eine Amtsträger Person mit Moral und Ethik sehen, wird es schon seine Richtigkeit haben. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil nunmehr ein klares Zeichen gegenüber den Notaren gesetzt und appelliert deutlich an ihre Amtspflichten. Dieses Urteil ist daher aus Verbrauchersicht sehr zu begrüßen, für den Verbraucherschutz ein wichtiger Meilenstein.“
Welche weiteren Möglichkeiten ergeben sich für den Kläger durch dieses Urteil?
Mit der Klage verlangten die Kläger von dem beurkundenden Notar den Ersatz der durch den Abschluss des Kaufvertrages entstandenen Kosten. Begründet haben sie ihren Anspruch damit, dass der Notar die Frist des § 17 Abs. 2 a S. 2 Nr. 2 Beurkundung nicht eingehalten habe.
Dazu meint der Bundesgerichtshof, dass der Notar nicht ausreichend darauf hingewirkt habe, dass die Kläger als Verbraucher genügend Gelegenheit erhielten, sich mit dem Beurkundungsgegenstand im Voraus auseinanderzusetzen. Damit hat er seine ihm obliegende Amtspflicht verletzt.
Zwar darf der Notar seine Urkundstätigkeit auch nicht ohne ausreichenden Grund verweigern, allerdings habe hier kein rechtfertigender Grund vorgelegen, um die Beurkundung gleich vorzunehmen. Sinn und Zweck des Beurkundungsverfahrens ist es auch, die Möglichkeit der Aufklärung durch den Notar zu nutzen. Diese könne durch einen unvorbereiteten Verbraucher nicht wahrgenommen werden. Dazu führt der Bundesgerichtshof aus:
„Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ist der Zweck des Gesetzes (insbesondere) den Verbraucher vor unüberlegtem Handeln zu schützen, regelmäßig erreicht, wenn er nach Mitteilung des Textes des beabsichtigten Rechtsgeschäfts eine Überlegungsfrist von zwei Wochen hat.
(…)
Ein Abweichen von der Regelfrist kommt nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall nachvollziehbare Gründe – auch unter Berücksichtigung der Schutzinteressen des Verbrauchers – es rechtfertigen, die dem Verbraucher zugedachte Schutzfrist zu verkürzen.“
„Das Notare wegen Nichteinhaltung und Verletzung der zweiwöchigen Regelfrist zum Schadensersatz verurteilt werden können ist in diesen Fällen richtig. Der Notar wird als Garant für alle Belange von Verkäufer und Käufer wahrgenommen und soll Gewähr für die rechtliche Absicherung der Vertragsbeteiligten bieten. Da versteht es sich, dass natürlich auch vor übereilten Entscheidungen ein verlässlicher Schutz bestehen muss, worauf sich die Vertragsparteien beidseitig verlassen können müssen, das bedeutet Sicherheit und damit Verbraucherschutz.“
Der erfolgreiche Unternehmer und Immobilienbesitzer Florian R. aus München (Daten geändert) denkt über den Ruhestand nach. „Bundesgerichtshof zur Kündigung eines langsamen Rechtsanwalts“ weiterlesen
Schlechtleistung des Rechtsanwaltes – Vergleichsabschluss geplatzt
Mathias S. aus Hamburg sah sich mit seinem Familienunternehmen einer Klage über mehrere hundertausend Euro ausgesetzt (Fall fiktiv, aus Illustrationszwecken dargestellt). Die Klage verlor er, weil das Gericht für ihn tragende Argumente verdreht hatte. Seinem Anwalt Dr. A war insoweit kein Vorwurf zu machen. Er gab diesem deshalb den Auftrag zur Einlegung und Begründung einer Berufung, kündigte aber an, selbst auch Vergleichsgespräche mit dem Gläubiger anzustreben. Er würde seinen Rechtsanwalt darüber informieren, was er telefonisch dann auch tat, indem er ankündigte, dass der gegnerische Rechtsanwalt sich mit einem konkreten Vergleichsangebot alsbald an ihn wenden würde.
Rechtsanwalt Dr. A. war nach dieser –scheinbar auch noch erfolgreichen- Eigenmächtigkeit seines Mandanten auf diesen nicht besonders gut zu sprechen. Deshalb verlor er die Sache etwas aus den Augen, und es verging eine Woche bis er am 26. Juni in seinem Spam-Ordner eine Mail des Gläubigeranwalts mit einem Vergleichsangebot vom 20. Juni vorfand. Rechtsanwalt Dr. A. war entsetzt und las noch einmal den ersten Satz der Mail „Nur bei Eingang einer Zahlung bis zum 30. Juni“ sei ein für seinen Mandanten günstiger Vergleich zu schließen. Das war knapp.
Hin- und her gerissen, und gelähmt im Schwall der Emotionen stieg ihm Schamesröte für die späte Entdeckung der Mail ins Gesicht und bevor er sich in seiner Pein entschließen konnte, die Email nun an Mathias S. weiterzuleiten, war bereits der Juli angefangen. Am 3. Juli hatte er dann endlich dem gegnerischen Anwalt gegenüber erklärt, er nehme das Vergleichsangebot an und informierte auch Mathias S. erstmalig.
Es scheitert der Vergleich wie voraussehbar.
Mathias S. will sich den Anwalt eigentlich vorknöpfen, beruhigt sich aber wieder und wird die Berufung abwarten. „Vergleichsschluss aufgrund von Fehler des Rechtsanwalt geplatzt – Haftung?“ weiterlesen
Gerichte streiten bis 2014
Ein neues Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts beschränkt „Haftung des Anwalts – nur im Auftragsumfang – neues Urteil“ weiterlesen
Influencer sind bekanntlich die aus dem Dorf bekannten „Tratschtanten“, denen es irgendwie gelingt in die Köpfe der Menschen zu gelangen. Sie beeinflussen die Meinung, die Moden und die Weltlage. Der weiße Schal zum Beispiel ist total out. Man stelle sich vor, dass jemand aber Millionen weiße Schal in einer Halle bei Wuppertal liegen hat. Was macht man dann, um die weißen Schals an den Hals der Menschen zu bringen. Richtig: man hängt irgendeiner Fussballerfrau einen weißen Schal um den Hals und die posiert damit im Internet. Dafür bekommt die Fussballerin dann Geld, Liebe oder auch kostenfrei einen weißen Schal. Millionen Nutzer des Internets sehen den Schal und könnten glauben, es sei Zeit für eine neue Mode. Es könnte aber auch Zufall sein, die Internet Tratschtante hat den weißen Schal einfach irgendwo gesehen und trägt diese einfach gerne. So lässt sie sich ablichten.
Werbung muss zum Schutze der Bevölkerung gekennzeichnet werden. So ist die grundsätzliche Rechtslage.
Ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Mai 2018 (52 O 101/18) mischte die Rechtslage auf. Das Gericht entschied, dass Influencer unter Umständen auch bei der Präsentation selbst gekaufter Produkte ihre Instagram-Posts als Werbung kennzeichnen müssten. Dies gelte für Nutzer mit besonders vielen Followern, wenn der betreffende Post um einen Link zum Instagram-Account des jeweiligen Unternehmens ergänzt werde würde. Influencer sind ja Tratschtanten und ein Problem diskutierte das Gericht: wie unterscheidet sich Werbung von privater Motivation? Es ist keine Lösung alles und jedes als Werbung zu kennzeichnen. Vielleicht möchte ja der Käufer des weißen Schals gar nicht mit dieser Internet Tratschtante in Verbindung gebracht werden.
Das Kammergericht Berlin hatte das Urteil des Landgerichts Berlin teilweise wieder aufgehoben. In München geht es jetzt weiter. Thema: ein blauer Elefant, den eine Frau Hummels in einem Bild im Internet gezeigt hatte (4 HK O 14312/18 LG München). Jedenfalls fehlen im Internet klare Regeln.
Millionen von Gerichtsverfahren und Beratungen im Jahr werden durch die über 150.000 Rechtsanwälte in Deutschland für Mandanten geleistet. „Versehentliche Selbstanzeige Haftung des Rechtsanwalts für Fehler“ weiterlesen
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist kein Allheilmittel
Rechtliche Diskussionen sind immer Moden unterworfen. Manchmal geraten Rechtsgebiete auch für einige Zeit in Vergessenheit, um dann plötzlich um so heftiger wieder diskutiert zu werden. „Internetrecht – Diskussion nicht auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verengen“ weiterlesen