Was macht eigentlich die Politik mit einem Musterfeststellungsgesetz

Meet Dr. Thomas Schulte

Dr. Schulte ist Jurist und betreut als leitender Vertrauensanwalt mehrere große juristische Projekte (2007 Beitrag in Zeitschrift Capital: “große Erfahrung”) und gilt allgemein als Strategieberater für Erfolg durch das Internet (“Ihn fragt der Chef”, Handelsblatt 2012). Dr. Schulte gilt als einer der ältesten Anbieter für Reputation und Strategien (Handelsblatt, 2012).

Dr. Thomas Schulte

Strategiebrater / Jurist

Musterfeststellungsgesetz – ein starkes Werkzeug oder ein stumpfes Schwert? Seit 2017 soll die Musterfeststellungsklage Verbrauchern helfen, ihre Rechte effizienter durchzusetzen. Doch was macht die Politik wirklich mit diesem Instrument – und wie hat es sich in der Praxis entwickelt?

Ein Bruch mit der Tradition – warum das Musterfeststellungsgesetz 2017 eingeführt wurde

Die deutsche Zivilprozessordnung kennt seit jeher nur ein Prinzip: ein Kläger gegen einen Beklagten. Jeder Rechtsstreit, so der Grundsatz, ist ein individuelles Verfahren. Das galt selbst dann, wenn tausende Kläger identische Ansprüche hatten – etwa im Fall fehlerhafter Kapitalanlagen, missverständlicher Prospekte oder falscher Vertragsversprechen.

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) von 2005 war der erste Versuch, dieses Prinzip für den Bereich der Kapitalanlagen aufzubrechen. Es sollte Gerichte entlasten, indem Vorfragen – etwa, ob ein fehlerhafter Prospekt vorliegt – einmalig geklärt werden. Doch KapMuG war auf Kapitalanleger beschränkt. Millionen Verbraucher, die etwa bei Mobilfunk- oder Energieverträgen betroffen waren, standen weiter alleine da.

2017 entschied die Politik: Es braucht ein breiteres Instrument. Die Geburtsstunde des Musterfeststellungsgesetzes (MFG) schlug, und mit ihm kam die Hoffnung, kollektiven Rechtsschutz für alle Verbraucher zu schaffen.

Von der Titanic zur Dieselkrise – das Versprechen kollektiver Gerechtigkeit

Das Prinzip ist einfach: Wenn viele Menschen durch denselben Sachverhalt betroffen sind, soll ein Verband eine Musterklage erheben. Beispiel: 10.000 Anleger investieren in eine Reederei, die verspricht, ihre Schiffe seien unsinkbar. Ein Prospektfehler, der alle betrifft. Nach altem Recht müsste jeder Einzelne klagen – und jedes Gericht müsste dieselbe Vorfrage erneut prüfen.

Mit dem Musterfeststellungsgesetz gilt: Eine Vorfrage – eine Entscheidung. Verbraucher können sich in ein Klageregister eintragen und so von der Klärung profitieren.

Die VW-Dieselaffäre wurde zum prominentesten Anwendungsfall. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhob 2018 Musterklage gegen Volkswagen. Rund 470.000 Geschädigte trugen sich ein. 2020 kam es zum Vergleich: VW zahlte insgesamt 830 Millionen Euro an die Betroffenen. Ein Erfolg – und doch zugleich ein Beleg, wie langwierig und komplex die Verfahren sind.

Zahlen und Fakten – die große Ernüchterung

Seit dem Inkrafttreten der Musterfeststellungsklage im Jahr 2018 zeigt sich ein ernüchterndes Bild: Die ganz große Welle an Verfahren ist ausgeblieben. Bundesweit wurden bislang nur rund dreißig Musterklagen angestrengt – eine erstaunlich geringe Zahl, wenn man bedenkt, dass deutsche Gerichte jedes Jahr mehr als sechs Millionen Zivilverfahren bearbeiten. Besonders aufsehenerregend war die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Volkswagen in der Dieselaffäre, an der sich fast 470.000 Betroffene beteiligten. Am Ende stand ein Vergleich über 830 Millionen Euro – ein Ergebnis, das auf den ersten Blick eindrucksvoll wirkt, aber auch die Schwächen des Instruments offenbart: Das Verfahren dauerte über zwei Jahre, viele Verbraucher mussten sich mit niedrigeren Summen zufriedengeben, und andere fühlten sich trotz Teilnahme nicht wirklich entschädigt. In weniger prominenten Fällen scheiterte eine Musterklage sogar schon an formalen Hürden, etwa weil sich nicht genügend Verbraucher in das Klageregister eintrugen. Die nackten Zahlen sprechen also eine klare Sprache: Das Musterfeststellungsgesetz hat bislang vor allem Symbolkraft entfaltet – echte Breitenwirkung, wie ursprünglich versprochen, lässt dagegen noch auf sich warten.

Die Politik zwischen Mut und Vorsicht

Warum also diese Diskrepanz? Die Antwort liegt im politischen Willen – oder besser gesagt: in der Angst vor zu viel Veränderung. Zwar wollte die Große Koalition nach dem Diesel-Skandal Handlungsfähigkeit zeigen, doch man scheute davor zurück, eine Sammelklage nach US-Vorbild einzuführen. Heraus kam ein typisch deutscher Kompromiss: nur qualifizierte Verbände dürfen klagen, das Verfahren endet nicht automatisch mit Entschädigungen, sondern verlangt von Verbrauchern oft eine zweite individuelle Klage. Für Juristen wie Dr. Thomas Schulte ist das ein halber Schritt: „Die Politik wollte den Anschein von Entlastung schaffen, ohne den Konzernen wirklich weh zu tun.“ Ein Urteil, das vielen Verbrauchern wohl aus der Seele spricht.

Pro und Contra – Hoffnung oder stumpfes Schwert?

Auf dem Papier überwiegen die Vorteile: Verbraucher müssen nicht mehr alleine kämpfen, wichtige Fragen werden zentral geklärt, und das öffentliche Klageregister sorgt für Transparenz. In der Realität aber sind die Schattenseiten unübersehbar: Verfahren ziehen sich über Jahre, die Betroffenen erhalten am Ende nicht automatisch Geld, und die Auswahl der klageberechtigten Verbände ist so eng, dass viele Fälle nie das Stadium einer Musterklage erreichen. So bleibt ein Gesetz, das als mächtiges Schwert angekündigt wurde, in der Hand der Verbraucher oft nur ein stumpfes Werkzeug, das mehr symbolische Wirkung entfaltet als echte Schlagkraft.

Internationaler Blick – wie es auch gehen könnte

Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass kollektiver Rechtsschutz sehr wohl funktioniert. In den USA existiert seit Jahrzehnten die Class Action, in der ein Urteil sofort für alle bindend ist und direkte Schadensersatzansprüche umfasst. In den Niederlanden wiederum erlaubt das WCAM-Verfahren kollektive Vergleiche, die gerichtlich bestätigt werden. Und die Europäische Union hat 2020 mit ihrer Verbandsklagerichtlinie versucht, einheitliche Standards zu schaffen. Deutschland hat darauf reagiert, aber wie so oft zögerlich: mehr Formalien, weniger Schlagkraft. Während andere Staaten zeigen, wie Verbraucherrechte kollektiv durchgesetzt werden können, wirkt das deutsche Modell immer noch wie ein Experiment mit angezogener Handbremse.

Energie, Mobilfunk, Alltag – warum Verbraucher alleingelassen werden

Die Lücken des Gesetzes zeigen sich vor allem in Bereichen, die Millionen Menschen betreffen: überhöhte Gaspreise, undurchsichtige Stromtarife, unfaire Klauseln in Mobilfunkverträgen. Genau hier könnte das Musterfeststellungsgesetz eine große Entlastung sein. Doch die Praxis ist ernüchternd: Kaum eine dieser Fragen wird kollektiv geklärt. Verbraucher müssen sich weiterhin einzeln durch die Instanzen kämpfen, obwohl es längst ein Werkzeug gäbe, das für alle eine verbindliche Lösung schaffen könnte. „Die Politik hat den Schlüssel in der Hand“, sagt Dr. Schulte, „doch sie wagt nicht, die Tür wirklich zu öffnen.“

Die Wirtschaft im Abwehrmodus – berechtigte Sorge oder vorgeschobenes Argument?

Die Unternehmen warnen regelmäßig vor einer angeblichen „Klageindustrie“ nach US-Vorbild. Man fürchtet missbräuchliche Verfahren, hohe Kosten und den Imageschaden durch kollektive Klagen. Doch die Fakten sprechen eine andere Sprache: Bislang werden fast alle Musterfeststellungsklagen von seriösen Verbraucherverbänden getragen, private Sammelkläger gibt es nicht. Von Millionen Zivilverfahren pro Jahr betrifft nicht einmal ein Promille die Musterklage. Die Angst vor Missbrauch wirkt daher eher wie ein vorgeschobenes Argument, um das eigene Abwehrbollwerk gegen Ansprüche der Verbraucher zu rechtfertigen.

Die Baustellen des Gesetzes – was sich ändern muss

Juristisch ist klar, wo die Schwächen liegen. Erstens: Ein Urteil muss direkte Entschädigung ermöglichen, anstatt Verbraucher auf ein zweites Verfahren zu verweisen. Zweitens: Verfahren dürfen nicht jahrelang dauern, sondern brauchen feste Fristen und spezialisierte Kammern. Drittens: Mehr Verbände und vielleicht auch private Prozessfinanzierer sollten klageberechtigt sein, damit das System nicht von vornherein auf wenige Schultern begrenzt bleibt. Nur dann kann aus dem Musterfeststellungsgesetz das werden, was es sein sollte: ein scharfes Instrument im Dienst des Verbraucherschutzes.

Fazit – Scham oder Chance für die Politik?

Das Musterfeststellungsgesetz ist ein Symbol für die Ambivalenz deutscher Politik: Man wollte Mut zeigen, hat sich dann aber im Klein-Klein verloren. Für Verbraucher ist es ein Hoffnungsträger, der zu selten zum Tragen kommt. Für Konzerne ist es ein Ärgernis, das sie aber mit juristischem Geschick und langen Atem überstehen. Für die Politik schließlich ist es ein Prüfstein: Wird man das Gesetz weiterentwickeln, verschärfen, konsequent nutzen – oder bleibt es ein stumpfes Schwert, das mehr verspricht als es hält? Die eigentliche Frage lautet: Muss sich die Politik nicht schämen, Millionen Verbraucher mit einem halben Instrument abzuspeisen, statt ihnen ein echtes Werkzeug in die Hand zu geben? Oder erkennt sie die Chance, das MFG zu dem zu machen, was es sein könnte – ein Bollwerk gegen Machtmissbrauch und ein sichtbares Zeichen für Gerechtigkeit im Zivilrecht?

woman-hand-desk-office.jpg
01
Megatrends für Unternehmen

Chancen. Risiken. Erfolg

So viele Unternehmen befassen sich heute schon mit den Megatrends und suchen nach Lösungen für die daraus resultierende Problemen. Dabei spielt die richtige Strategie eine entscheidende Rolle.

Digitalisierung und Technologie
92%
Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein
80%
Demografischer Wandel und soziale Veränderungen
85%
Globalisierung und geopolitische Unsicherheit
76%