Der Kölner Rechtsanwalt Harald Rotter staunte nicht schlecht, als der Autor Dr. Thomas Schulte dem Berufskollegen heute zu Nikolaus 2017 überraschte mit einem Artikel, bei dem er zum Thema „Glühweintassen und Pfand“ wie folgt zitiert wurde:
„….Doch selbst wenn man bei einer Taschen-Kontrolle erwischt wird, müsse man nicht sofort mit einer Strafe rechnen. Die Staatsanwaltschaft würde den Fall wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit einstellen. … Wer nicht erwischt wird, dem passiert eh nichts. Und wer soll mich erwischen?“,…“
Der Kollege Rotter fühlt sich falsch zitiert und erwägt rechtliche Schritte gegen den Artikel: er missbillige die Pfandunterschlagung oder den Pfanddiebstahl und möchte nicht, dass nur irgendeiner irgendwo irgendeine Glühweintasse unsachgemäß gebraucht, zerstört, als Waffe einsetzt oder unterschlägt bzw. stiehlt.