Das Internet als freier Ort? Da bin ich Mensch und da gebe ich mich wie ich bin? Ja und nein? Rechtlich enden die Rechte eines Menschen dort, wo die Rechte eines anderen beginnen. Das gilt insbesondere für die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz.
Opfer von Grenzüberschreitungen steht der § 1004 Bürgerlichen Gesetzbuch und so weiter zur Verfügung…. Zuständig für solche Klagen von Opfern ist das Amtsgericht vor Ort; das geht so weit, dass mittels Gewaltschutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz weitere Aggressionen verhindert werden können.
Die Prozesse dieser Art werden anschwellen, wenn durch die Modifikation des Netzwerkdurchsetzungsgesetz zum 01.02.2022 die großen Anbieter verpflichtet sind, Rechtsverletzungen durch Hass und Hetze im Internet zu melden. Das Bundeskriminalamt geht von über einhundert Tausend Verfahren pro Jahr aus. Denn Klagen dieser Art sind nur möglich, wenn das Opfer den Täter benennen kann.
Opfer können sich wehren und finden hier weitere Infos.
https://www.youtube.com/watch?v=Oy0A5bLs3OA
Rechtliche Möglichkeiten der Schließung von Hassforen und Internetseiten?
In die öffentliche Recht Diskussion tritt seit einigen Tagen auch der Medienstaatsvertrag der es möglich machen könnte, hier könnte § 109 MStV zur Sperrung des gesamten Systems herangezogen werden. Dieses wird insbesondere wegen der Telegram Gruppen diskutiert.
Text der Norm hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/MStV-109