Die deutschen Mobilfunkanbieter wollen an Datenübermittlung an die Schufa festhalten und wollen weiterhin an der von Datenschützern kritisierten Übermittlung von Kundendaten an Kreditauskunfteien wie der Schufa zwecks Scoring festhalten.
Scoring – was soll dat denn?
Wenn beim Stammtischgespräch der Name „SCHUFA“ fällt, verstummen selbst die bierseligsten Zeitgenossen. Die SCHUFA Holding AG (auch: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) hat in der Bevölkerung einen schlechten Ruf und über ihre Methoden kursieren die skurrilsten Geschichten. Auf Basis von Kreditnehmermerkmalen wie „Kunde seit“, „Wohnort“, „Beruf“, „Sicherheiten“, aber auch „Alter“ werden Punkte vergeben, gewichtet und dann zu einer Bonitätis-Note zusammengefasst. Je kleiner der Scorewert (von engl. to score – punkten, score – Auswertung) ist, desto schlechter ist die Kreditwürdigkeit, umso höher ist das Ausfallrisiko. Dieser Gesamtscore soll die Vergabe von Krediten erleichtern. Ist die Bonität ausreichend, kann ein Kredit gewährt werden.
Datenweitergabe soll rechtlich unzulässig sein
Die Datenschutzkonferenz (Experten reden gemeinsam) von Bund und Ländern hatte im September 2021 gemeint, dass die Kunden ausdrücklich zustimmen müssen. Die Angelegenheit wird sicher gerichtlich geklärt werden müssen.
Bekanntlich hat die Schufa mehr Macht als die Schwiegermutter…